ENERGIE
Förderungen für Heizsysteme im Neubau
Der Einsatz moderner Heizsysteme wird vom Gesetzgeber finanziell unterstützt. Im Falle eines Neubaus betrifft dies vor allem die Nutzung der Sonnenenergie, der Biomasse und die Erdwärmenutzung. Um in den Genuss des Beitrages zu kommen, müssen verschiedenste Voraussetzungen erfüllt werden.
Um den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu fördern bietet das Land eine finanzielle Unterstützung in Form eines Beitrages. Dieser beträgt bis zu 30 Prozent auf die anerkannten Kosten (ohne MwSt.).
Im Falle eines Neubaus werden folgende Heizsysteme bezuschusst:
Um in den Genuss des Beitrages zu kommen muss das Gebäude über ein Niedertemperaturheizsystem verfügen. Des Weiteren muss die Neigung der Sonnenkollektoren mindestens 40° zur Horizontalen betragen. Die Abweichung von Süden darf maximal 45° aufweisen. Bezuschusst werden maximal 0,25 m² Kollektorfläche pro m² Nettogeschossfläche.
Hier muss die gesamte Nutzwärme an das Heizwasser abgegeben werden.
Die Heizanlage muss automatisch geregelt und die gesamte Nutzwärme muss an das Heizwasser abgegeben werden. Der Heizwasserspeicher muss mindestens 40 Liter pro kW Nennleistung betragen.
Um in den Genuss des Beitrages zu kommen, muss das Gebäude mit einem Niedertemperaturheizsystem ausgestattet sein.
Die Abweichung von der Südausrichtung darf maximal 90° betragen. Bei größeren Anlagen werden maximal 2 m² Kollektorfläche und maximal 200 Liter Wasserspeicher pro Nutznießer bezuschusst.
Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen muss das jeweilige Gebäude mindestens der KlimaHaus-A-Klasse entsprechen. Eine Ausnahmestellt lediglich die Anschaffung der Solaranlage für die Warmwasserproduktion dar. Hierfür werden an das Gebäude keine speziellen Qualitätsanforderungen gestellt.
Zu berücksichtigen ist des weiteren, dass im Einzugsgebiet von Fernheizwerken keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Solaranlagen gewährt werden.
Bis zu 80 Prozent Beitrag werden für folgende Maßnahmen gewährt:
Zuschüsse werden nur vergeben, wenn keine nationalen Fördertarife beansprucht werden und keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Stromnetz besteht.
Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten an das zuständige Landesamt, also das Amt für Energieeinsparung eingereicht werden. Gesuche mit einer Mindestausgabe unter 6.000 Euro zuzügl. MwSt. werden nicht berücksichtigt.
Text: Christine Romen, Energieforum Südtirol
Im Falle eines Neubaus werden folgende Heizsysteme bezuschusst:
Einbau von thermischen Solaranlagen für die Heizungsunterstützung und/oder Kühlung.
Um in den Genuss des Beitrages zu kommen muss das Gebäude über ein Niedertemperaturheizsystem verfügen. Des Weiteren muss die Neigung der Sonnenkollektoren mindestens 40° zur Horizontalen betragen. Die Abweichung von Süden darf maximal 45° aufweisen. Bezuschusst werden maximal 0,25 m² Kollektorfläche pro m² Nettogeschossfläche.
Einbau von Hackschnitzel- oder Pelletsheizanlagen.
Hier muss die gesamte Nutzwärme an das Heizwasser abgegeben werden.
Einbau von Stückholzvergaserkesseln.
Die Heizanlage muss automatisch geregelt und die gesamte Nutzwärme muss an das Heizwasser abgegeben werden. Der Heizwasserspeicher muss mindestens 40 Liter pro kW Nennleistung betragen.
Einbau von geothermischen Wärmepumpen.
Um in den Genuss des Beitrages zu kommen, muss das Gebäude mit einem Niedertemperaturheizsystem ausgestattet sein.
Bau und Erweiterung von Fernheizanlagen aus erneuerbaren Energiequellen oder Abwärme aus Produktionsprozessen oder aus Stromerzeugung.
Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und/oder Schwimmbaderwärmung.
Die Abweichung von der Südausrichtung darf maximal 90° betragen. Bei größeren Anlagen werden maximal 2 m² Kollektorfläche und maximal 200 Liter Wasserspeicher pro Nutznießer bezuschusst.
Um in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen muss das jeweilige Gebäude mindestens der KlimaHaus-A-Klasse entsprechen. Eine Ausnahmestellt lediglich die Anschaffung der Solaranlage für die Warmwasserproduktion dar. Hierfür werden an das Gebäude keine speziellen Qualitätsanforderungen gestellt.
Zu berücksichtigen ist des weiteren, dass im Einzugsgebiet von Fernheizwerken keine Beiträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Solaranlagen gewährt werden.
Bis zu 80 Prozent Beitrag werden für folgende Maßnahmen gewährt:
Einbau von Fotovoltaikanlagen
Einbau von Windkraftwerken
Zuschüsse werden nur vergeben, wenn keine nationalen Fördertarife beansprucht werden und keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Stromnetz besteht.
Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten an das zuständige Landesamt, also das Amt für Energieeinsparung eingereicht werden. Gesuche mit einer Mindestausgabe unter 6.000 Euro zuzügl. MwSt. werden nicht berücksichtigt.
Fotovoltaikanlagen -örderungsaus
Bis vor kurzem war es möglich für den Einbau einer Fotovoltaikanlage um eine staatliche Förderung anzusuchen. Seit 6. Juli 2013 sind die dafür vorgesehen Geldmittel ausgeschöpft und somit wurde diese Fördermöglichkeit abgeschaffen.Text: Christine Romen, Energieforum Südtirol