Sozialfürsorge

Saisonende (ASPI)

Seit 1. Jänner 2013 ist das neue Arbeitslosengeld ASPI / mini-ASPI in Kraft.
Mit der neuen Regelung wurde nicht nur die Höhe des Arbeitslosengeldes neu geregelt sondern auch die Verpflichtung eingeführt, dass jeder Arbeitslose, der den Antrag um ASPI einreichen will, auch beim Arbeitsamt die Eintragungals Arbeitsloser macht.
Möchte man den frühstmöglichsten Beginn des Arbeitslosengeldes beantragen, so ist innerhalb von acht Tagen ab Arbeitsbeendigung die Eintragung als Arbeitsloser und der Antrag um ASPI telematisch beim Patronat zu machen. Wird der Antrag nach dem achten Tag der Arbeitsbeendigung eingereicht, so beginnt das Arbeitslosengeld ab dem darauffolgenden Tag der Antragstellung!

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

September 2013

Beitrag für Erziehungszeiten Pflichtbeiträge Selbständige
31. Oktober 2013
RED-Erklärung an die Rentenanstalt NISF/INPS
1.9.13– 31.12.13
Verlängerung Familiengeld der Region (Bezugsjahr 2014)

Saisonsende 2013
Eintragung Arbeitsservice – Antrag ASPI /miniAS-PI Patronat