KVW Soziales

Interreligiöses Gebet


Zum zehnten Mal findet heuer das Interreligiöse Gebet in Bruneck statt. Das zehnjährige Jubiläum steht unter dem Thema „Gemeinsam gehen“ und wird am 28. September um 15 Uhr – wie es bereits Tradition ist – im Kapuzinergarten stattfinden. Im Anschluss an das Gebet folgt das beliebte Kinder- und Familienfest mit Spielen, Kaffee und Kuchen im Freien. Musikalisch umrahmt wird das Gebet vom Chor „Effata“.
Das Thema „Gemeinsam gehen“ soll zum Ausdruck bringen, dass wir – trotz unterschiedlicher Nationalität und Religion – gemeinsam unterwegs sind und uns in kleinen Schritten annähern, um dann miteinander in eine Richtung zu gehen auf dem Weg eines friedlichen Dialogs und Miteinanders.
Außerdem findet am Mittwoch, 25.9.2013 um 19.30 Uhr ein Diskussionsabend im Pfarrsaal zum Thema „Religionen im Dialog“ statt. Als Referent ist Generalvikar Joseph Matzneller eingeladen.
Veranstalter des Interreligiösen Gebets sind die Migrantenberatungsstelle der Caritas Input, die Pfarre Bruneck mit dem Pfarrgemeinderat und Consiglio parocchiale, der PGR – Jugendausschuss, der Jugenddienst Dekanat Bruneck die Eine-Welt-Gruppe, der Jugenddienst, der VKE, der Verein „Interkult“, die Vorbeter verschiedenerWeltreligionen und die Stadtgemeinde Bruneck.

Sozialfürsorge

Neuerungen im Familienpaket

Rentenbeiträge für Erziehungszeiten innerhalb des 3. Lebensjahres
Wer hat Anrecht?
Jene, die für die Erziehung und Pflege von Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr bzw. bis zum 3. Lebensjahr ab Adopition oder Anvertrauung, der Arbeitsttätigkeit fernbleiben oder teilzeitbeschäftigt sind.
Lohnabhängige oder Selbständige, die die freiwilligen Beiträge oder Pflichtbeiträge in die staatliche Rentenkasse einzahlen.
Jene, die in die Zusatzrente einzahlen.
Ununterbrochener Wohnsitz von mindestens Jahren oder historischen Wohnsitz von 15 Jahren.
Teilzeitbeschäftigte mit maximal 70 Prozent in der Privatwirtschaft.
Wie hoch ist der Beitrag?
- je nach Fall von 2.000 Euro bis 7.000 Euro.
- Der Beitrag ist einkommensunabhängig.
Wie lange wird der Beitrag gewährt?
Je Kind für 24 Monate bzw. 27 Monate, wenn der Vater mindestens drei Monate Elternzeit genommen hat.
Bei Teilzeit wird die Dauer von 24 Monaten auf 48 Monate angehoben, bei Elternzeit des Vaters sogar auf 51 Monate. In diesem Fall kann der Beitrag bis zum 5. Lebensjahr des Kindes beantragt werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Innerhalb 30. Juni 2014 für die freiwillige Einzahlung mit Bezugszeitraum 2013 in die staatliche Rentenkasse und in den Zusatzrentenfonds.
Innerhalb 30. September 2014 für die Pflichtbeiträge der Selbständigen.
Rentenbeiträge für Erziehungszeiten minderjähriger Kinder oder für im Haushalt tätigen Personen oder für Pflegezeiten
Wer hat Anrecht?
- Hausfrauen und –männer, die sich innerhalb der Familie ausschließlich mit der Organisation und mit dem Ablauf des Familienlebens befassen und minderjährige Kinder haben, oder das Lebensalter von 55 Jahren überschreiten oder Familienangehörige der Pflegestufe 1 und 2 pflegt;
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region von mindestens 5 Jahren oder historischer Wohnsitz von 15 Jahren.
Keine Rentenabsicherung durch Arbeitstätigkeit und ordnungsgemäße freiwillige Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse oder Zusatzrentenfond.
Keine direkte Rente.• Nichtüberschreitung der Einkommens- und Vermögensgrenze erfasst durch die EEVE.
Wie hoch ist der Beitrag?
Bis maximal 1.700,40 Euro bei freiwilligen Zahlungen in die staatliche Rentenkasse.
Bis maximal 500 Euro bei Zahlungen in den Zusatzrentenfonds.
Wie lange wird der Beitraggewährt?
Maximal 40 Beitragsjahre bei Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse.
Maximal 10 Jahre bei Zahlungen in den Zusatzrentenfond.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Innerhalb 30. Juni 2014 für die Zahlungen Bezugszeitraum 2013.
Rentenbeiträge für Pflegezeiten
Wer hat Anrecht?
Wer einen Familienangehörigen bis zum 4. Grad bzw. eine Verschwägerte bis zum 3. Grad pflegt und diese das Pflegegeld mit Einstufung 3 und 4 erhalten.
Wer Pflegebedürftige betreut, die in die 2. Pflegestufe fallen und eine 100 % Zivilinvalidität vorweisen.
Wer keine direkte Rente bezieht.
Lohnabhängige, Selbständige oder Hausfrauen.
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region von mindestens 5 Jahren oder historischer Wohnsitz von 15 Jahren.
Zahlung der freiwilligen Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in den Zusatzrentenfonds.Wie hoch ist der Beitrag?
bis zu 4.000 Euro.
bis zu 7.000 Euro, wenn der Pflegebedürftige ein Kind unter 5 Jahre und als Zivilinvalide anerkannt ist.
Zuschuss auf die Zusatzrentenfonds der jungen BäuerInnen
Wer hat Anrecht?
Wer bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ex-SCAU) eingetragen ist.
Wenn der landwirtschaftliche Betrieb sich in besonders ungünstiger Lage befindet (mindestens 50 Erschwernispunkte);
Wer in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist und jährlich mindestens 500 Euro einzahlt.
Wie hoch ist der Beitrag?
500 Euro
Wie lange wird der Beitrag gewährt?
Maximal 10 Jahre und nur innerhalb des 40. Lebensjahres
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Termine müssen noch festgelegt werden.
Vorsorgebeiträge für Arbeitslose oder Personen mit reduzierter Erwerbstätigkeit
Dieser Beitrag muss noch von der Autonomen Provinz Bozen detailliert geregelt werden. Grundsätzlich gilt folgendes.
Wer hat Anrecht?
Arbeitslose.
Jene, die wegen der Marktkrise suspendiert sind und keine Rentenabsicherung haben.
Wer die Erwerbstätigkeit reduziert, um eine neue Vollzeiteinstellung zu ermöglich.
Wie hoch ist der Beitrag?
maximal 7.00 Euro.

Text: Elisabeth Scherlin