KVW Soziales
Noch immer Nachteile

Weniger Frauen in großen Betrieben und niedriger Gehalt

In den großen Betrieben Südtirols ist ein Drittel der Beschäftigten weiblich. Ihre Entlohnung hinkt hinter jener der Männer her. Unterrepräsentiert sind die Frauen nach wie vor an der Spitze; bei den befristeten Verträgen, Teilzeit-Arbeitsverhältnissen und Warteständen sind sie hingegen führend. Das geht aus dem Bericht über die Beschäftigung in Südtirols Großbetrieben hervor, der kürzlich vorgestellt wurde.
Das Arbeitsförderungsinstitut AFI hat die Beschäftigungslage in Südtirols Großbetrieben nach Geschlechtern genauer unter die Lupe genommen. Der Bericht über die männliche und weibliche Beschäftigung in Betrieben mit mehr als hundert Beschäftigten im Zweijahreszeitraum 2010/11 wurde von der Verfasserin Silvia Vogliotti gemeinsam mit Landesrat Roberto Bizzo, Gleichstellungsrätin Simone Wasserer und Abteilungsdirektor Helmuth Sinn vorgestellt.
Dem neuen Bericht liegen die Daten von 134 Betrieben zugrunde. Zur Übermittlung der Daten im Zweijahresrhythmus an die Gleichstellungsrätin sind die Großbetriebe verpflichtet. Diese dank einer neuen Software erstmals digital übermittelten Daten wurden vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI- IPL) ausgewertet. Nach den Worten von Landesrat Roberto Bizzo sei es äußerst wichtig, die arbeitsrechtliche Situation der Frauen auch in der Privatwirtschaft kontinuierlich zu beobachen: „Nur so können wir politische Maßnahmen gezielt setzen.“
Betroffen von den vorliegenden Daten zeigte sich Gleichstellungsrätin Simone Wasserer: „Die Studie spiegelt unsere Realität wider: Immer noch erhalten eher Männer als Frauen einen unbefristeten Arbeitsvertrag, immer noch gibt es Lohnunterschiede.“
Ungleichgewichte aufgezeigt
Silvia Vogliotti ging auf die Daten und Zahlen im Detail ein: Demnach arbeiteten in den 134 Unternehmen zum Jahresende 2011 34.095 Personen, davon 11.431 Frauen (ein Drittel). Als bemerkenswert bezeichnete Vigliotti die so genannte horizontale Segregation, also den besonders hohen Anteil von Frauen in bestimmten Branchen, beispielsweise im Bildungswesen (zwei Drittel), im privaten Gesundheits- und Sozialwesen (60,9 Prozent), im Gastgewerbe (54,3 Prozent) und den geringen Frauenanteil in der Metallverarbeitung (14,7 Prozent) und im Bauwesen. Hoch blieb die so genannte vertikale Segregation, also der geringe Frauenanteil an höheren Führungspositionen: Unter den höheren Führungskräften waren lediglich 6,2 Prozent Frauen, bei den mittleren Führungskräften 18 Prozent. „In keiner Branche entspricht der Anteil der Frauen in Führungspositionen dem Anteil an beschäftigten Frauen“, so Vogliotti.
Ungleichgewicht gab es auch bei den unbefristeten (75 Prozent der Frauen gegenüber 81 Prozent der Männer) und den befristeten Arbeitsverträgen (17,7 Prozent der Frauen gegenüber 9,6 Prozent der Männer). In Teilzeit arbeiten 27 Prozent der beschäftigten Frauen.
Augenscheinlich bleibt das geschlechterspezifische Lohngefälle, nämlich der Unterschied zwischen der Entlohnung von Männern und Frauen in gleichen Positionen. Er beläuft sich durchschnittlich auf 28,1 Prozent bei Vollzeiterwerbstätigen. Bei den Angestellten beträgt das geschlechterspezifische Lohngefälle 33 Prozent, bei den Arbeitern 25, bei den mittleren Führungskräften 15 und bei den höheren Führungskräften 21 Prozent. „Wenn Frauen mehr verdienen würden, wären immer mehr Frauen bereit, außer Haus zu arbeiten. Dies hätte zur Folge, dass sie Sozialabgaben und Steuern bezahlten und neue Arbeitsplätze im Bereich der Dienstleistungen für Betreuung und Haushalt entstünden“, gab Vogliotti zu bedenken.
Teilzeit ist nicht nur positiv
Betont wurde auch, dass Teilzeitarbeit nicht die einzige Lösung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein dürfe, da sie eine Wiederholung des herkömmlichen Modells der Rollenaufteilung in der Familie darstelle und sich auf die Karriere, die aktuellen Einkünfte und zukünftigen Ruhestandsbezüge der Frauen auswirke.

Sozialfürsorge

Schreiben der Rentenanstalt NISF/INPS

Ende Juni 2013 hat die italienische Rentenanstalt NISF/INPS einen Brief verschickt. Nicht alle RentnerInnen werden dieses Schreiben erhalten sondern nur jene, die mit der Rente eine finanzielle Leistung erhalten, die an Einkommensgrenzen gekoppelt ist – zum Beispiel Familiengeld, Integrierung auf die Mindestrente, Sozialzuschüsse und Hinterbliebenenrente.
Im Umschlag können enthalten sein
- das Modell RED 2013 für die Einkommensmitteilung des Einkommensjahres 2012
- das Modell RED 2011 für die Einkommensmitteilung des Einkommensjahres 2010
- das Formblatt 503/aut
- das Modell ACC AS/PS für Inhaber des Sozialgeldes bzw. Sozialrente.
Nicht übermittelt werden die Formblätter CUD und ObisM, die wie bekannt nicht mehr automatisch von der Rentenanstalt NISF/INPS an die RentnerInnen weitergeleitet werden. Beim Abfassen der Steuererklärung kann das zuständige Steuerbeistandszentrum die steuerrechtliche Aufstellung der Rente – das Modell CUD – abrufen und ausdrucken. Weiters kann das CUD auch über das Patronat KVW-ACLI angefordert werden.
Grundsätzlich werden RentnerInnen über 85 Jahre keine Aufforderung der Übermittlung der Einkommen erhalten, außer sie haben in der letzten Erklärung an die Rentenanstalt NISF/INPS und ex-ENPALS mitgeteilt, ein Einkommen zusätzlich zum Renteneinkommen zu haben. Sollte die Mitteilung des Einkommens für das Jahr 2010 noch ausstehen oder unvollständig sein, so wird eine Aufforderung der Übermittlung dieser Daten im Umschlag enthalten sein.
Die Einkommensmitteilung – Modell RED – muss laut Schreiben innerhalb 31. Juli 2013 erfolgen. Die Mitteilung bezüglich Inhaber von Sozialgeld innerhalb 30. Juni 2013. Natürlich können dieses Fälligkeiten nicht eingehalten werden, da noch ungewiss ist, wann die Briefe mit den Aufforderungen den Haushalten zugestellt werden. Bei Erhalt des Briefes vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin beim Steuerbeistandszentrums CAF der KVW Service in Ihrer Nähe.