Sozialfürsorge
Schreiben der Rentenanstalt NISF/INPS
Ende Juni 2013 hat die italienische Rentenanstalt NISF/INPS einen Brief verschickt. Nicht alle RentnerInnen werden dieses Schreiben erhalten sondern nur jene, die mit der Rente eine finanzielle Leistung erhalten, die an Einkommensgrenzen gekoppelt ist – zum Beispiel Familiengeld, Integrierung auf die Mindestrente, Sozialzuschüsse und Hinterbliebenenrente.
Im Umschlag können enthalten sein
- das Modell RED 2013 für die Einkommensmitteilung des Einkommensjahres 2012
- das Modell RED 2011 für die Einkommensmitteilung des Einkommensjahres 2010
- das Formblatt 503/aut
- das Modell ACC AS/PS für Inhaber des Sozialgeldes bzw. Sozialrente.
Nicht übermittelt werden die Formblätter CUD und ObisM, die wie bekannt nicht mehr automatisch von der Rentenanstalt NISF/INPS an die RentnerInnen weitergeleitet werden. Beim Abfassen der Steuererklärung kann das zuständige Steuerbeistandszentrum die steuerrechtliche Aufstellung der Rente – das Modell CUD – abrufen und ausdrucken. Weiters kann das CUD auch über das Patronat KVW-ACLI angefordert werden.
Grundsätzlich werden RentnerInnen über 85 Jahre keine Aufforderung der Übermittlung der Einkommen erhalten, außer sie haben in der letzten Erklärung an die Rentenanstalt NISF/INPS und ex-ENPALS mitgeteilt, ein Einkommen zusätzlich zum Renteneinkommen zu haben. Sollte die Mitteilung des Einkommens für das Jahr 2010 noch ausstehen oder unvollständig sein, so wird eine Aufforderung der Übermittlung dieser Daten im Umschlag enthalten sein.
Die Einkommensmitteilung – Modell RED – muss laut Schreiben innerhalb 31. Juli 2013 erfolgen. Die Mitteilung bezüglich Inhaber von Sozialgeld innerhalb 30. Juni 2013. Natürlich können dieses Fälligkeiten nicht eingehalten werden, da noch ungewiss ist, wann die Briefe mit den Aufforderungen den Haushalten zugestellt werden. Bei Erhalt des Briefes vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin beim Steuerbeistandszentrums CAF der KVW Service in Ihrer Nähe.
Im Umschlag können enthalten sein
- das Modell RED 2013 für die Einkommensmitteilung des Einkommensjahres 2012
- das Modell RED 2011 für die Einkommensmitteilung des Einkommensjahres 2010
- das Formblatt 503/aut
- das Modell ACC AS/PS für Inhaber des Sozialgeldes bzw. Sozialrente.
Nicht übermittelt werden die Formblätter CUD und ObisM, die wie bekannt nicht mehr automatisch von der Rentenanstalt NISF/INPS an die RentnerInnen weitergeleitet werden. Beim Abfassen der Steuererklärung kann das zuständige Steuerbeistandszentrum die steuerrechtliche Aufstellung der Rente – das Modell CUD – abrufen und ausdrucken. Weiters kann das CUD auch über das Patronat KVW-ACLI angefordert werden.
Grundsätzlich werden RentnerInnen über 85 Jahre keine Aufforderung der Übermittlung der Einkommen erhalten, außer sie haben in der letzten Erklärung an die Rentenanstalt NISF/INPS und ex-ENPALS mitgeteilt, ein Einkommen zusätzlich zum Renteneinkommen zu haben. Sollte die Mitteilung des Einkommens für das Jahr 2010 noch ausstehen oder unvollständig sein, so wird eine Aufforderung der Übermittlung dieser Daten im Umschlag enthalten sein.
Die Einkommensmitteilung – Modell RED – muss laut Schreiben innerhalb 31. Juli 2013 erfolgen. Die Mitteilung bezüglich Inhaber von Sozialgeld innerhalb 30. Juni 2013. Natürlich können dieses Fälligkeiten nicht eingehalten werden, da noch ungewiss ist, wann die Briefe mit den Aufforderungen den Haushalten zugestellt werden. Bei Erhalt des Briefes vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin beim Steuerbeistandszentrums CAF der KVW Service in Ihrer Nähe.