Bauen und Sanieren
Sanieren mit Unterstützung
Förderungen und Steuerabzüge im Überblick

Steigende Energiekosten machen es immer wichtiger, Wohnungen und Häuser energetisch zu verbessern. Gute Nachricht: Das Land Südtirol und der Staat unterstützen Privatpersonen und Kondominien mit attraktiven Förderungen und Steuerabzügen. Wer saniert oder auf erneuerbare Energien umsteigt, kann viel Geld sparen und gleichzeitig etwas fürs Klima tun.

Christine Romen
Landesförderungen für Energiesparmaßnahmen
Das Amt für Energie und Klimaschutz fördert energetische Sanierungen von Gebäuden, die vor dem 12. Januar 2005 errichtet wurden. Je nach Gebäudeart und energetischer Qualität werden 40 Prozent bis 80 Prozent der anerkannten Kosten zurückerstattet.
Im Rahmen der energetischen Sanierung werden folgende Maßnahmen gefördert:
Im Rahmen der energetischen Sanierung werden folgende Maßnahmen gefördert:
Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, Decken und Terrassen
Austausch von Fenstern und Balkontüren
Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
Gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern
Zusätzlich gibt es bis zu 40 Prozent Förderung für verschiedene Einzelmaßnahmen. Dazu zählt der Austausch alter Öl- und Gaskessel in Mehrfamiliengebäuden, der Einbau von thermischen Solaranlagen, der Einbau einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage sowie der Einbau von Speicherbatterien.Wichtig: Die Fördergesuche können ausschließlich über das Online-Portal MyCIVIS im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Mai eingereicht werden.
Weitere Infos: Amt für Energie und Klimaschutz
Förderung für die Erstwohnung
Für den Bau, Kauf oder die Sanierung der Erstwohnung sowie für Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren können Beiträge des Landes beantragt werden. Seit 2026 werden diese finanziellen Unterstützungen durch begünstigte Bankdarlehen ergänzt.
Weitere Infos: Amt für Wohnungsbau
Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen
Neben den Landesbeiträgen stehen für das Jahr 2026 weiterhin auch die staatlichen Steuerabzüge zur Verfügung:
50 Prozent Steuerabzug für Sanierungen an der Hauptwohnung (betrifft Eigentümer und Inhaber eines dinglichen Rechtes, wie beispielsweise Fruchtgenuss und Wohnrecht)
36 Prozent Steuerabzug in allen anderen Fällen
Die maximale förderfähige Ausgabe beträgt 96.000 Euro. Der Abzug wird auf 10 Jahre aufgeteilt.
Zu den förderfähigen Sanierungsarbeiten zählen unter anderem der Austausch von Fenster und Türen, die Erneuerung eines Badezimmers, die Modernisierung der Elektroanlage, sowie verschiedene Wärmedämmmaßnahmen. Ebenfalls begünstigt sind die Installation von Photovoltaikanlagen und der Austausch alter Heizanlagen.
Der Möbel- und Elektrogerätebonus bleibt weiterhin bestehen. Gefördert werden 50 Prozent der Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro.
Zu den förderfähigen Sanierungsarbeiten zählen unter anderem der Austausch von Fenster und Türen, die Erneuerung eines Badezimmers, die Modernisierung der Elektroanlage, sowie verschiedene Wärmedämmmaßnahmen. Ebenfalls begünstigt sind die Installation von Photovoltaikanlagen und der Austausch alter Heizanlagen.
Der Möbel- und Elektrogerätebonus bleibt weiterhin bestehen. Gefördert werden 50 Prozent der Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro.
Weitere Infos unter:
t1p.de/n5whh oder unter bonusfiscali.enea.it/
Steuerabzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen
Die zweite Schiene der Steuerabzugsmöglichkeiten betrifft lediglich die verschiedenen Energiesparmaßnahmen. Auch bei diesem Steuerabzug werden 50 Prozent bzw. 36 Prozent der anerkannten Ausgaben im Laufe von 10 Jahren zurückerstattet.
Der Steuerabzug gilt nicht nur für eine Gesamtsanierung, sondern auch für einzelne Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Wärmedämmung verschiedener Bauteile, der Austausch von Fenstern, die Erneuerung alter Heizanlagen, die Installation einer Warmwasser-Solaranlage, sowie die Vorrichtung zur Fernsteuerung von Heizungs-, Warmwasser- oder Klimaanlagen.
Der Steuerabzug gilt nicht nur für eine Gesamtsanierung, sondern auch für einzelne Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Wärmedämmung verschiedener Bauteile, der Austausch von Fenstern, die Erneuerung alter Heizanlagen, die Installation einer Warmwasser-Solaranlage, sowie die Vorrichtung zur Fernsteuerung von Heizungs-, Warmwasser- oder Klimaanlagen.
Weitere Infos unter:
t1p.de/n5whh oder unter bonusfiscali.enea.it/
Wärmekonto (Conto Termico)
Über das staatliche Wärmekonto werden der Austausch alter Heizungen und der Einbau von Wärmepumpen, Hybridanlagen, Biomasseanlagen, sowie der Anschluss an ein effizientes Fernwärmenetz und der Einbau einer thermischen Solaranlagen mit bis zu 65 Prozent der Kosten gefördert.
Beim Austausch alter Holzheizungen kann zusätzlich ein Landesbeitrag beantragt werden.
Beim Austausch alter Holzheizungen kann zusätzlich ein Landesbeitrag beantragt werden.
Weite Infos unter:
t1p.de/xeffw und unter t1p.de/v8euk
Landesweiter Energie- und Sanierungsberatungsdienst
Wer sich im Förderdschungel unsicher fühlt, kann auf Unterstützung zählen.
Im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts steht ein Energie- und Sanierungsberatungsdienst zur Verfügung.
Das Angebot umfasst eine kostenlose Online-Energieberatung sowie zwei Formen von Vor-Ort-Beratungen.
Der Dienst unterstützt Ratsuchende dabei, passende Lösungen für ihr Sanierungs- oder Bauvorhaben zu finden und sich über aktuelle Förderungen zu informieren.
TEXT: Christine Romen und Bildungs- und Energieforum
Im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts steht ein Energie- und Sanierungsberatungsdienst zur Verfügung.
Das Angebot umfasst eine kostenlose Online-Energieberatung sowie zwei Formen von Vor-Ort-Beratungen.
Der Dienst unterstützt Ratsuchende dabei, passende Lösungen für ihr Sanierungs- oder Bauvorhaben zu finden und sich über aktuelle Förderungen zu informieren.
TEXT: Christine Romen und Bildungs- und Energieforum

