Intern
WIPPTAL

Danke dem KVW-Ortsausschuss Ridnaun!

Nach vielen Jahren voller Einsatz verabschiedet sich der KVW-Ortsausschuss Ridnaun. Mit viel Herz und Engagement haben die Ausschussmitglieder unzählige Stunden investiert – für die Menschen im Dorf und darüber hinaus. Ob Veranstaltungen, gemeinsame Erlebnisse oder die Freude, gemeinsam etwas bewegen zu können. Euer Einsatz hat viele schöne Momente geschaffen. Wir sagen von Herzen DANKE für euren wertvollen Beitrag und wünschen euch alles Gute. Bleibt weiterhin mit Freude dabei – egal in welcher ehrenamtlichen Rolle!Dem neuen Ausschuss wünschen wir ebenso viel Einsatzbereitschaft, Durchhaltevermögen und Freude an der Arbeit im KVW.

Sozialfürsorge

Eine Zusatzrente für dein Kind

Ein guter Start in eine sichere Zukunft
Die Autonome Region Trentino – Südtirol unterstützt Familien mit einem Beitrag zur Förderung der Einschreibung von Kindern in eine Zusatzrentenform.
„Dies ist nicht nur ein einfacher Bonus”, erklärt der Regionalassessor für die Zusatzvorsorge Carlo Daldoss, „sondern eine Entscheidung von gemeinschaftlicher Verantwortung, die italienweit einzigartig ist. Ab der Geburt in die Altersvorsorge zu investieren, heißt, den jungen Generationen ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie die eigene Zukunft absichern können.“
Der Beitrag ist für Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden. Er beträgt 300 Euro im 1. Jahr und 200 Euro in den 4 Folgejahren, sofern jährlich mindestens 100 Euro in eine Zusatzrentenform eingezahlt werden, die auf den Namen des Kindes lautet. Der Beitrag wird direkt auf die individuelle Position des Kindes überwiesen.
In der Übergangsphase ist der Beitrag auch für Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2020 geboren, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden, bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres oder 5 Jahre nach dem Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung, spätestens bis zum 18. Lebensjahr.
Die Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben.
Das Kind muss bei der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben.
Das Kind muss für die Jahre nach dem 1. Lebensjahr oder nach dem 1. Jahr der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben. Diese Regelung gilt für das Bezugsjahr des Beitrags.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind schon in einer Zusatzrentenform eingeschrieben sein.
Antragsformular und weitere Informationen unter www.pensplan.com