Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der Leser:innen

Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW Acli
Ich habe gehört, dass ab Jänner 2025 Neuerungen bezüglich Arbeitslosengeld Naspi gelten. Ich bin aber nicht schlau geworden, um welche Änderungen es sich handelt. Können Sie mir weiterhelfen?
Das Arbeitslosengeld Naspi steht unter folgenden Bedingungen zu:
Eintragung als arbeitssuchend im Verzeichnis des Arbeitsvermittlungszentrums und
13 Beitragswochen in den letzten 4 Jahren vor Arbeitsbeendigung und
unfreiwillige Arbeitsbeendigung mit Ausnahmen und
rechtzeitige Antragstellung, am besten innerhalb 7 Tagen ab Arbeitsbeendigung, maximal innerhalb 67 Tagen ab Arbeitsbeendigung.
Die Neuerung betrifft den Grund der Arbeitsbeendigung in den letzten 12 Monaten. Wurde in den 12 Monaten vor dem Antrag um Arbeitslosengeld Naspi ein Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung aufgelöst, müssen mindestens 13 Wochen gearbeitet werden, um Anrecht auf Arbeitslosengeld Naspi zu haben.


1. Beispiel: Herr Mayr löst das unbefristete Arbeitsverhältnis freiwillig durch Selbstkündigung am 5. Jänner 2025 auf und arbeitet mit einem befristeten Arbeitsvertrag von 4 Wochen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Zeit kann nicht um das Arbeitslosengeld Naspi angesucht werden, da er nicht mindestens 13 Wochen gearbeitet hat und da seit der freiwilligen Arbeitsbeendigung nicht 12 Monate vergangen sind.
2. Beispiel: Frau Rossi kündigt freiwillig am 5. Jänner 2025 und arbeitet anschließend 14 Wochen im Gastgewerbe mit einem Saisonsvertrag. Sie kann um das Arbeitslosengeld Naspi ansuchen, da sie mindestens 13 Wochen nach der freiwilligen Selbstkündigung arbeitet.
3. Beispiel: Herr Thaler wird vom Arbeitgeber entlassen und nimmt anschließend einen befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von 6 Wochen an. Er kann nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses das Arbeitslosengeld Naspi beantragen, da keine Selbstkündigung in den letzten 12 Monaten vorliegt.
Ich bin Mutter von 2 Kindern, die jüngere Tochter besucht die Kita. Letztes Jahr habe ich um den Kita-Bonus angesucht und auch die Zahlungen erhalten. Muss ich für das Jahr 2025 einen neuen Antrag stellen oder gilt der Antrag vom letzten Jahr?
Der Antrag um Kita-Bonus muss jedes Jahr neu eingereicht werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ausschlaggebend für die Berechtigung. Für das Jahr 2025 werden 1.028,8 Millionen Euro für diese Leistung vom Staat zur Verfügung gestellt. Wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, werden die Anträge nicht mehr angenommen. Daher so früh wie möglich den Antrag einreichen!
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Betreuungsvertrag mit der Kita, mindestens 1 bezahlte Rechnung und dessen Lastschrift, IBAN-Code, gültige Identitätskarte des Antragstellers. Der Antragsteller muss dieselbe Person sein, die den Betreuungsvertrag unterschrieben hat, auf die die Rechnung ausgestellt wird und die die Rechnung bezahlt.
Neu für das Jahr 2025 ist der unterschiedliche Betrag der Rückerstattung je nach Geburtstag des Kindes.
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2024 geboren sind, gelten folgende Beträge:
3.000 Euro im Jahr (10 monatliche Raten zu 272,73 Euro und 1 Rate zu 272,70 Euro), wenn der ISEE-Wert unter 25.000,99 Euro liegt;
2.500 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert zischen 25.001 und 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert über 40.000 Euro liegt bzw. nicht vorliegt.
Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2024 geboren sind, werden folgende Beträge zurückerstattet:
3.600 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert unter 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert über 40.000 Euro liegt bzw. nicht vorliegt.

Ab dem Jahr 2025 werden die ausbezahlten Beträge des einheitlichen Kindergeldes (assegno unico e universale per i figli a carico) für die Berechnung des ISEE-Wertes ausgegrenzt also nicht für die Höhe der Rückerstattung mitberechnet.
Der Antrag kann über das Patronat KVW-Acli eingereicht werden und kostet 30 Euro.

Bildung

Teilhabe durch Engagement

Erfolgreicher Workshop in Köln
Wie können benachteiligte Personengruppen aktiv ins freiwillige Engagement eingebunden werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der zweite Workshop des Erasmus+ Projekts „Gemeinsam Engagiert“, der vom 11. bis 12. März 2025 in Köln stattfand.
Gastgeberin war diesmal die Caritas Köln, die den Workshop in Zusammenarbeit mit der Caritas Graz, der VHS Eupen und der KVW Bildung organisierte.
Der Auftakt am ersten Tag begann mit einer Einführung ins Thema und der Vorstellung des Projekts „Efa – Ehrenamt für Alle“. Anschließend entwickelten die Teilnehmenden erste Eckpunkte zur Förderung der Teilhabe. Am Nachmittag folgte ein Praxisbesuch bei „De Flo“, einer Initiative, die Menschen mit sozialen Schwierigkeiten bei der Integration unterstützt. Der direkte Austausch mit den Verantwortlichen und Betroffenen lieferte wertvolle Impulse und inspirierte neue Ansätze. Der zweite Tag diente der Vertiefung der erarbeiteten Ideen. Ein Besuch im Psychosozialen Zentrum (SPZ) zeigte eindrucksvoll, wie ehrenamtliches Engagement Menschen mit psychischen Erkrankungen unterstützen kann. Zum Abschluss des Tages bot eine alternative Stadtführung mit Marina Barth einen neuen Blick auf Köln, bevor der Abend beim gemeinsamen Essen ausklang.
Am Abschlusstag wurden die bisherigen Ergebnisse reflektiert und weiter konkretisiert. Zudem wurde das Projekt „Kölsch Hätz Nachbarschaftshilfen“ vorgestellt, das eindrucksvoll zeigt, wie nachbarschaftliche Unterstützung funktionieren kann. Der Workshop machte deutlich: Freiwilliges Engagement ist ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die entwickelten Eckpunkte fließen nun in die weitere Projektarbeit ein. Das nächste Treffen findet im Juni 2025 in Graz statt und widmet sich dem Thema „Nachbarschaftshilfen als quartiersbezogene Kristallisationspunkte“. Im Oktober 2025 geht es in Eupen (Belgien) um die digitale Engagementvermittlung.
Besonders wertvoll war erneut der Austausch unter den Projektpartnern. Trotz unterschiedlicher Gegebenheiten und Strukturen profitieren die Einrichtungen aus den vier europäischen Ländern vom gegenseitigen Kennenlernen, und stellen ihre eigenen Projekte vor. Dieser Dialog schafft neue Impulse und stärkt die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg.
Das Erasmus+ Projekt „Gemeinsam Engagiert“ zeigt, dass internationale Vernetzung und der Blick über den eigenen Tellerrand wertvolle Perspektiven für die Zukunft des Freiwilligenmanagements eröffnen.