Sozialfürsorge

Das Patronat Acli-KVW

Porträt anlässlich des Tags der Solidarität am 23. März
Das Patronato Acli wurde am 3. April 1945 in Rom gegründet, in Südtirol wurde die erste Bürostelle 1 Jahr später eröffnet. Das Bestehen seit 80 Jahren ist ein wichtiger und bedeutender Meilenstein, das Patronat Acli-KVW ist ein Urgestein in der hiesigen Wohlfahrt. Zwar haben sich in den Jahrzehnten die Schwerpunkte des Patronats verlagert, doch sind Aufklärung, Information, Antragstellung und Kontrolle weiterhin Kerntätigkeit. Dass das Patronat auch heute, in der Zeit der Digitalisierung und teilweisen Informationsüberflutung noch notwendig ist, zeigen folgende Daten. Über 51.000 Aktenvorgänge wurden im Jahr 2024 statistisch erfasst, nicht gezählt wurden die unzähligen Telefonate, die leider auch nicht alle entgegengenommen werden konnten, sowie Anfragen über E-Mail und persönlichen Beratungen, die nicht mit einem Antrag abgeschlossen wurden.
Positiv abgeschlossen werden konnten: 2.260 Invaliden-, Alters-, Dienstalters-, Hinterbliebenen-, Sozial-, und Auslandsrenten, 995 Neufestsetzungen der Renten, 3.853 Anträge um Landeskindergeld, 609 Anträge um Landesfamiliengeld, 3.329 Anträge auf Arbeitslosengeld/Naspi, 905 Anträge um Pflegegeld, 285 Anträge betreffend Aufenthaltsgenehmigungen und –scheine, 27 Anträge um Familienzusammenführungen, 73 ärztliche Visiten durch den Vertrauensarzt des Patronats. 22 MitarbeiterInnen des Patronats betreuen in 7 Büros die Anliegen der Bürger:innen. Viele Leistungen sind kostenlos, für einige Leistungen werden Unkostenbeiträge direkt bei den Kunden eingefordert. Die Kosten des Patronats werden nur teilweise durch staatliche Finanzierung und Landesbeiträge gedeckt, daher ist das Patronat auch auf Spenden angewiesen. Die Spendensammlung zum Tag der Solidarität am 23. März dieses Jahres trägt auch dazu bei, weiterhin die Tätigkeit des Patronats zu sichern. Anlässlich des Tages der Solidarität 2024 wurden 52.682,15 Euro gesammelt, die Summe der diesjährigen Sammlung liegen noch nicht vor.
EIN AUFRICHTIGES DANKE! Für die Spenden! Für die Inanspruchnahme unserer Dienste! Für die Unterstützung in jeglicher Form des Patronats!

Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der Leser:innen

Elisabeth Scherlin, Direktorin des Patronats KVW Acli
Ich habe gehört, dass ab Jänner 2025 Neuerungen bezüglich Arbeitslosengeld Naspi gelten. Ich bin aber nicht schlau geworden, um welche Änderungen es sich handelt. Können Sie mir weiterhelfen?
Das Arbeitslosengeld Naspi steht unter folgenden Bedingungen zu:
Eintragung als arbeitssuchend im Verzeichnis des Arbeitsvermittlungszentrums und
13 Beitragswochen in den letzten 4 Jahren vor Arbeitsbeendigung und
unfreiwillige Arbeitsbeendigung mit Ausnahmen und
rechtzeitige Antragstellung, am besten innerhalb 7 Tagen ab Arbeitsbeendigung, maximal innerhalb 67 Tagen ab Arbeitsbeendigung.
Die Neuerung betrifft den Grund der Arbeitsbeendigung in den letzten 12 Monaten. Wurde in den 12 Monaten vor dem Antrag um Arbeitslosengeld Naspi ein Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung aufgelöst, müssen mindestens 13 Wochen gearbeitet werden, um Anrecht auf Arbeitslosengeld Naspi zu haben.


1. Beispiel: Herr Mayr löst das unbefristete Arbeitsverhältnis freiwillig durch Selbstkündigung am 5. Jänner 2025 auf und arbeitet mit einem befristeten Arbeitsvertrag von 4 Wochen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Zeit kann nicht um das Arbeitslosengeld Naspi angesucht werden, da er nicht mindestens 13 Wochen gearbeitet hat und da seit der freiwilligen Arbeitsbeendigung nicht 12 Monate vergangen sind.
2. Beispiel: Frau Rossi kündigt freiwillig am 5. Jänner 2025 und arbeitet anschließend 14 Wochen im Gastgewerbe mit einem Saisonsvertrag. Sie kann um das Arbeitslosengeld Naspi ansuchen, da sie mindestens 13 Wochen nach der freiwilligen Selbstkündigung arbeitet.
3. Beispiel: Herr Thaler wird vom Arbeitgeber entlassen und nimmt anschließend einen befristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von 6 Wochen an. Er kann nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses das Arbeitslosengeld Naspi beantragen, da keine Selbstkündigung in den letzten 12 Monaten vorliegt.
Ich bin Mutter von 2 Kindern, die jüngere Tochter besucht die Kita. Letztes Jahr habe ich um den Kita-Bonus angesucht und auch die Zahlungen erhalten. Muss ich für das Jahr 2025 einen neuen Antrag stellen oder gilt der Antrag vom letzten Jahr?
Der Antrag um Kita-Bonus muss jedes Jahr neu eingereicht werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist ausschlaggebend für die Berechtigung. Für das Jahr 2025 werden 1.028,8 Millionen Euro für diese Leistung vom Staat zur Verfügung gestellt. Wenn dieser Betrag ausgeschöpft ist, werden die Anträge nicht mehr angenommen. Daher so früh wie möglich den Antrag einreichen!
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Betreuungsvertrag mit der Kita, mindestens 1 bezahlte Rechnung und dessen Lastschrift, IBAN-Code, gültige Identitätskarte des Antragstellers. Der Antragsteller muss dieselbe Person sein, die den Betreuungsvertrag unterschrieben hat, auf die die Rechnung ausgestellt wird und die die Rechnung bezahlt.
Neu für das Jahr 2025 ist der unterschiedliche Betrag der Rückerstattung je nach Geburtstag des Kindes.
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2024 geboren sind, gelten folgende Beträge:
3.000 Euro im Jahr (10 monatliche Raten zu 272,73 Euro und 1 Rate zu 272,70 Euro), wenn der ISEE-Wert unter 25.000,99 Euro liegt;
2.500 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert zischen 25.001 und 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert über 40.000 Euro liegt bzw. nicht vorliegt.
Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2024 geboren sind, werden folgende Beträge zurückerstattet:
3.600 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert unter 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro im Jahr, wenn der ISEE-Wert über 40.000 Euro liegt bzw. nicht vorliegt.

Ab dem Jahr 2025 werden die ausbezahlten Beträge des einheitlichen Kindergeldes (assegno unico e universale per i figli a carico) für die Berechnung des ISEE-Wertes ausgegrenzt also nicht für die Höhe der Rückerstattung mitberechnet.
Der Antrag kann über das Patronat KVW-Acli eingereicht werden und kostet 30 Euro.