Intern
VAHRN

Wanderungen für die Senioren 65+ - eine Erfolgsgeschichte

Gemeinsam wandern, sich bewegen in frischer Luft und abwechslungsreicher Landschaft, Kulturen, alpine Architekturen und die typischen Eigenheiten der Täler und dörflichen Strukturen erleben, und dies zwischen Innsbruck und Trient, zwischen Osttirol und den Randgebieten des Vinschgau, das alles konnte die ältere Generation von 60-65+ im KVW Vahrn bei wöchentlich geführten und begleiteten Wanderungen in den letzten 12 Jahren haben. Schon seit 2012 haben sich ein paar engagierte Leute wie Elisabeth, Brigitte, Gregor und Erich im KVW Vahrn bereit erklärt, wöchentlich über das ganze Jahr, mit Ausnahme von Dezember und Jänner, solche Wanderungen zu organisieren, zu begleiten und über die öffentlichen Fahrpläne durchzuführen. Später ab 2015 kamen noch weitere Personen wie Florin, Paul und Siegfried dazu, die auch mithalfen, geeignete Routen und Touren zu begehen. Bis zu 30 Wanderer waren es zwischendurch, die sich auf solche Wanderschaft begaben. Und immer gab es die geeigneten öffentlichen Fahrpläne zu studieren und zu kombinieren, da ja immer die Öffis (Züge, Busse, Seilbahnen) benutzt wurden und es sehr häufig talein-talaus ging und auf des „Schusters Rappen“ verschiedenste Wanderwege hinauf zu den Almen, Anhöhen, Seen und Berghütten. Nur die Corona-Zeit ab Frühjahr 2020 bis Sommer 2021 hat diese erlebte Wanderschaft eingeschränkt. Bereits ab 2022 wurde sie wiederum voll aufgenommen und Brigitte und Gregor haben sich weiterhin für diese wöchentliche Aktivität im KVW bereitgestellt. Mehr als 500 Wanderungen sind es inzwischen geworden, die ich in meinem digitalen Register stehen habe, welche wir für die Senioren 65+ inzwischen durchgeführt haben und wir hoffen noch einige Zei t in diese bewegte und erlebnisvolle Welt begleiten zu können.
Gregor Beikircher

Sozialfürsorge

Landeskindergeld

Erneuerung Jahr 2025
Der Antrag um Landeskindergeld muss alle Jahre erneuert werden. Für den Bezugszeitraum März 2025 bis Februar 2026 kann der Antrag ab Jänner 2025 bis 30. September 2025 gestellt werden. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, erhalten das Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Wer ist berechtigt?
Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kinder mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent können um das Landeskindergeld ansuchen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen aufscheinen. Ausnahmeregeln dazu gibt es für Kinder, die anvertraut sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung. Familien aus Nicht-EU-Ländern müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, falls vor dem 31.12.2020 in Italien ansässig, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan.
Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden. Die ISEE-Erklärung wird von der Steuerabteilung im KVW CAF Service verfasst (online Vormerkungen unter www.mycaf.eu oder telefonisch unter 0471 020730).
Wie hoch ist der Betrag?
Bis zu einem ISEE-Wert von 15.000 Euro wird das Landeskindergeld folgendermaßen ausbezahlt:
minderjähriges Kind: 70 Euro im Monat
volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 250 Euro im Monat
minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 300 Euro im Monat
Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000 Euro gelten folgende Werte:
minderjähriges Kind: 55 Euro im Monat
volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 120 Euro im Monat
minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 170 Euro im Monat
Wie erfolgt die Zahlung?
Die Zahlungen werden monatlich im Nachhinein durchgeführt, also zum Beispiel der Monat Dezember wird Ende Jänner gutgeschrieben.
Die Zahlung erfolgt auf dem Bankkonto, das im Antrag angegeben wurde und auf dem Antragsteller lautet.
Was geschieht bei einer Neugeburt?
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen und Anvertrauung. Ist bereits das Landeskindergeld in Auszahlung, so wird um eine Neuberechnung angesucht.
TEXT: Elisabeth Scherlin / Direktorin KVW ACLI