Sozialfürsorge

Landeskindergeld - Fälligkeit
30. September 2024

(für den Bezugszeitraum von März 2024 bis Februar 2025)
Familien mit minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent können das Landeskindergeld beantragen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenleben und im selben Familienbogen aufscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen sind unter anderem der ununterbrochene Wohnsitz in der Provinz Bozen für die Dauer von 5 Jahren oder der historische Wohnsitz für die Dauer von 15 Jahren, wovon mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung liegen muss.
Bei der Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 Euro vorgelegt werden.
Der Antrag auf Landeskindergeld muss jedes Jahr neu gestellt werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 muss der Antrag bis spätestens 30. September 2024 gestellt werden. Anträge, die ab dem 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Bezug des Landeskindergeldes ab dem Folgemonat der Antragstellung.
Bei Neugeburten muss der Antrag innerhalb von 180 Tagen nach der Geburt gestellt werden, damit die Nachzahlungen ab dem Geburtsmonat gewährt werden. Dieselbe Frist gilt bei Adoption oder Anvertrauung.
TEXT: Elisabeth Scherlin/ Direktorin KVW ACLI

Sozialfürsorge

Fragen & Antworten

Ich habe nach der Pensionierung weitergearbeitet. Kann ich um Rentenerhöhung ansuchen?
Ja, Arbeitszeiten nach dem Rentenanspruch berechtigen zur Neufestsetzung der Rente. Pensionsbeiträge, die nach der Pensionierung aufgrund einer Erwerbstätigkeit entrichtet wurden, müssen bei der Pensionshöhe berücksichtigt werden. Dazu muss ein Antrag auf Rentenzuschlag gestellt werden.
Der Antrag auf Rentenzuschlag kann grundsätzlich 5 Jahre nach dem Rentenanspruch bzw. 5 Jahre nach dem letzten Antrag auf Rentenzuschlag gestellt werden. Bei Erreichen des Rentenalters von 67 Jahren kann der Zeitraum zwischen den einzelnen Anträgen sogar 2 Jahre betragen. Es gibt keine Mindest- oder Höchstdauer für die Beschäftigung nach der Pensionierung. Erkundigen Sie sich bei einer Geschäftsstelle des Patronat KVW-Acli, ob und wann Sie Anspruch auf den Rentenzuschlag haben.
Meine Lebensgefährtin ist verstorben. Sie war krank. Wir haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren. Kann ich um Hinterbliebenenrente ansuchen?
Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat nur der eheliche Partner, niemals der hinterbliebene nichteheliche Partner. Minderjährige Kinder haben bis zum 18. Lebensjahr Anrecht auf die Hinterbliebenenrente. Nach der Volljährigkeit der Kinder ist der Anspruch an den Besuch einer Oberschule oder Universität geknüpft.
Sie können die Hinterbliebenenrente also nicht für sich selbst, sondern für Ihre Kinder beantragen. Kinder aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind Kindern verheirateter Eltern gleichgestellt. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht auch dann, wenn die Verstorbene noch nicht pensioniert war. Wenn sie noch berufstätig war, ist der Anspruch auf Hinterbliebenenpension in jedem Fall zu prüfen.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter:innen der Büros des Patronats KVW-Acli zur Verfügung.