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Nachgehakt: Das EU-Lieferkettengesetz
Wie ist der aktuelle Stand?

FOTO: Pexels, tomfisk
Im Mai 2023 war das neue europäische Lieferkettengesetz Thema in unserem Kompass. Wir haben beim EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann nachgefragt, was sich seitdem getan hat.

Herbert Dorfmann
Das EU-Lieferkettengesetz wurde Ende Mai 2024 nach langen Diskussionen verabschiedet und tritt mit 25. Juli 2024 offiziell in Kraft. Damit läuft die Frist von zwei Jahren, in der die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Danach dürfte aber ein weiteres Jahr vergehen, bis die ersten Unternehmen konkret von dem Gesetz betroffen sind.
Ab dem 26. Juli 2027, also in drei Jahren, gelten die Regeln für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz. Für Firmen aus Drittstaaten gilt ein Schwellenwert von 1,5 Mrd. Euro Umsatz in der EU.
Ab dem 26. Juli 2028 werden die Schwellenwerte auf 3.000 Mitarbeiter und 900 Mio. Euro Umsatz gesenkt. Ein weiteres Jahr später müssen sich dann alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Umsatz an die Regeln halten.
Alle kleineren Unternehmen sind von den Rechenschaftspflichten ausgenommen. Die Richtlinie soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen, wie Kinderarbeit und Ausbeutung, oder wenn sie für Umweltverschmutzung oder den Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich gemacht werden. Als Strafen können Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden.
Größere Unternehmen müssen einen Plan erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie, mit der mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind.
Ab dem 26. Juli 2027, also in drei Jahren, gelten die Regeln für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz. Für Firmen aus Drittstaaten gilt ein Schwellenwert von 1,5 Mrd. Euro Umsatz in der EU.
Ab dem 26. Juli 2028 werden die Schwellenwerte auf 3.000 Mitarbeiter und 900 Mio. Euro Umsatz gesenkt. Ein weiteres Jahr später müssen sich dann alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Umsatz an die Regeln halten.
Alle kleineren Unternehmen sind von den Rechenschaftspflichten ausgenommen. Die Richtlinie soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen, wie Kinderarbeit und Ausbeutung, oder wenn sie für Umweltverschmutzung oder den Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich gemacht werden. Als Strafen können Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden.
Größere Unternehmen müssen einen Plan erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie, mit der mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind.

