KVW Aktuell

Kein Standardverfahren!

Die Vergabe von sensiblen Dienstleistungen muss geändert werden. Chaos wie beim Behindertentransport darf sich nicht wiederholen!
Werner Atz, KVW Geschäftsführer
Die Vergabe des Behindertentransports im Frühjahr und die chaotischen Zustände nach der Übergabe waren kein Ruhmesblatt.
Eine Übergabe während des laufenden Schuljahres, mangelnde Kommunikation, ungeeignete Fahrzeuge, ausgefallene Fahrten, Verspätungen, Sicherheitsmängel, unzureichende Kenntnisse der Landessprachen und mangelndes Wissen im Umgang mit diesen besonderen Fahrgästen führten zu Ärger und Enttäuschung bei den rund 300 betroffenen Familien und weit darüber hinaus. Dabei sind gerade diese vulnerablen Menschen auf Pünktlichkeit, Kontinuität, Sicherheit und Verlässlichkeit angewiesen.
Und es ist nicht das erste Mal, dass dieser Dienst in die Schlagzeilen gerät: Bereits vor einigen Jahren wurde dem Gewinner des Wettbewerbs für den Behindertentransport nach unzähligen Protesten und langem Hin und Her der Auftrag wieder entzogen. Ohne jetzt nach Schuldigen suchen zu wollen, ist klar, dass das Vergabeverfahren mangelhaft war. Warum muss bei einer so sensiblen Dienstleistung ein Standardverfahren angewendet werden? Ich bin überzeugt, dass die Traditionsvereine in unserem Land gezeigt haben, dass sie es besser können.
Wir brauchen einen partizipativen Prozess, in dem verschiedene Akteure wie die öffentliche Verwaltung, die Unternehmen, die die Dienstleistung bisher erbracht haben, und die betroffenen Familien zusammenarbeiten. Gemeinsam muss erarbeitet werden, wie die Dienstleistung aussehen soll und was unbedingt gewährleistet sein muss. So können die Bedürfnisse und Perspektiven aller Beteiligten berücksichtigt und die besten Lösungen gefunden werden.
Dieses Vorgehen wäre grundsätzlich wichtig für Ausschreibungen im Gesundheits-, Ernährungs- und Bildungsbereich, wo es nicht darum geht, wer die billigsten Schrauben liefern kann. Zudem soll bevorzugt werden, wer solche Dienste in der Vergangenheit zufriedenstellend geleistet hat, besonders die Vereine vor Ort.
Nun hoffen wir, dass der Dienst mit dem neuen Schuljahr besser funktioniert. Eine wirkliche Lösung ist aber nur die Neuregelung der Vergabe. Außerdem sollen diejenigen bevorzugt werden, die bereits in der Vergangenheit zufriedenstellende Leistungen erbracht haben, insbesondere die Vereine vor Ort.
Nun hoffen wir, dass der Dienst mit dem neuen Schuljahr besser funktioniert. Eine wirkliche Lösung ist aber nur einer Neuregelung der Vergabe.
Text: Werner Atz

KVW Aktuell

Nachgehakt: Das EU-Lieferkettengesetz

Wie ist der aktuelle Stand?
FOTO: Pexels, tomfisk
Im Mai 2023 war das neue europäische Lieferkettengesetz Thema in unserem Kompass. Wir haben beim EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann nachgefragt, was sich seitdem getan hat.
Herbert Dorfmann
Das EU-Lieferkettengesetz wurde Ende Mai 2024 nach langen Diskussionen verabschiedet und tritt mit 25. Juli 2024 offiziell in Kraft. Damit läuft die Frist von zwei Jahren, in der die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Danach dürfte aber ein weiteres Jahr vergehen, bis die ersten Unternehmen konkret von dem Gesetz betroffen sind.
Ab dem 26. Juli 2027, also in drei Jahren, gelten die Regeln für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz. Für Firmen aus Drittstaaten gilt ein Schwellenwert von 1,5 Mrd. Euro Umsatz in der EU.
Ab dem 26. Juli 2028 werden die Schwellenwerte auf 3.000 Mitarbeiter und 900 Mio. Euro Umsatz gesenkt. Ein weiteres Jahr später müssen sich dann alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Umsatz an die Regeln halten.
Alle kleineren Unternehmen sind von den Rechenschaftspflichten ausgenommen. Die Richtlinie soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen, wie Kinderarbeit und Ausbeutung, oder wenn sie für Umweltverschmutzung oder den Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich gemacht werden. Als Strafen können Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden.
Größere Unternehmen müssen einen Plan erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie, mit der mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind.