Sonderthema
Neue Gentechnik: schon bald auf unseren Tellern?
Was haben eine Tomate mit blutdrucksenkender Wirkung, nicht-bräunender Romana-Salat und Senfblätter mit weniger Bitterstoffen gemeinsam? Alle drei Lebensmittel verdanken diese ihre Eigenschaften einer Veränderung ihrer Gene mittels CRISPR/Cas-Technik, der so genannten Genschere. Und alle drei werden bereits ohne weitere Auflagen angebaut und vermarktet: die „GABA-Tomate“ in Japan, der Salat als „GreenVenusTM“ und das Senfgrün als „ConsciousTM Greens“ in den USA.
Foto: unsplash / Dane Deaner
Neue Gentechnik = keine Gentechnik?
Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, etwa der Hälfte des Europäischen Parlaments und mehrerer EU-Agrarminister und -ministerinnen, dann sollen für die meisten Pflanzen, Lebens- und Futtermittel, die mittels CRISPR/Cas und anderer neuer gentechnischer Verfahren erzeugt werden, auch in der EU zukünftig weder ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung am Endprodukt erforderlich sein. Den Vorschlag zur Deregulierung der so genannten NGT-Pflanzen (NGT = New Genomic Techniques, neue gentechnische Verfahren) hat die Kommission im Juli 2023 vorgelegt. Denn bislang sind gentechnisch veränderte Lebensmittel streng reguliert: gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und daraus hergestellte Lebensmittel müssen in der EU ein Zulassungsverfahren und eine Risikobewertung durchlaufen, rückverfolgbar sein und als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden. Zudem hat der Europäische Gerichtshof 2018 geurteilt, dass auch mittels neuer Gentechnik gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und allen damit verbundenen Auflagen (Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflicht usw.) unterliegen.
Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit ade?
Sollten jedoch für die meisten NGT-Pflanzen die Risikoprüfung, das Zulassungsverfahren, die Kennzeichnungspflicht und die Rückverfolgbarkeit entfallen, würde sich die EU-Kommission vom Vorsorgeprinzip, einem Grundpfeiler des Verbraucherschutzes, verabschieden. Ohne Kennzeichnung wäre nicht mehr erkennbar, welche Lebensmittel gentechnisch verändert und welche gentechnikfrei sind. Zudem wäre die gentechnikfreie Produktion von Lebensmitteln bedroht. Während sich die EU-Agrarminister und -ministerinnen seit Monaten nicht auf eine gemeinsame Position einigen können, hat sich in zahlreichen europäischen Ländern Widerstand gegen die geplante Deregulierung der NGT-Pflanzen formiert. Denn die Bürger und Bürgerinnen in Europa sind der Agro-Gentechnik gegenüber sehr skeptisch eingestellt. Eine große Mehrheit von ihnen lehnt Gentechnik auf dem Acker und dem Teller ab.
Die Verbraucherzentrale Südtirol, der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Verband Bioland Südtirol haben im Februar 2024 ein gemeinsames Positionspapier zu den neuen gentechnischen Verfahren vorgestellt. Zahlreiche weitere Organisationen, darunter der KVW, unterstützen das Positionspapier und sprechen sich damit für die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, für Wahlfreiheit sowie den Schutz der gentechnikfreien Produktion aus.
Die Verbraucherzentrale Südtirol, der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Verband Bioland Südtirol haben im Februar 2024 ein gemeinsames Positionspapier zu den neuen gentechnischen Verfahren vorgestellt. Zahlreiche weitere Organisationen, darunter der KVW, unterstützen das Positionspapier und sprechen sich damit für die Beibehaltung des Vorsorgeprinzips, für Wahlfreiheit sowie den Schutz der gentechnikfreien Produktion aus.
Die Forderungen im Detail
Das Vorsorgeprinzip muss erhalten bleiben. Mögliche Schädigungen der Ökosysteme durch die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen müssen vermieden werden. Alle GVO, einschließlich der NGT-Pflanzen, und die daraus hergestellten Lebensmittel müssen ein Zulassungsverfahren und eine Risikoprüfung durchlaufen.
Bürger und Bürgerinnen wollen auch in Zukunft selbst entscheiden, welche Lebensmittel sie kaufen und essen. Um diese Wahlfreiheit zu gewährleisten, müssen alle GVO, einschließlich der NGT-Pflanzen, und die daraus hergestellten Lebensmittel vom Saatgut bis zum Endprodukt als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden. Die biologische Landwirtschaft und andere gentechnikfreie Produktionssysteme müssen wirksam und zuverlässig vor Kontamination mit GV- und NGT-Pflanzen bzw. -Saatgut geschützt werden. Die Versprechen, mittels Gentechnik den Welthunger zu bekämpfen und die Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels anzupassen, werden nicht einlösbar sein. Vielmehr sind eine ganzheitliche Ökologisierung der Landwirtschaft, vielfältige Anbausysteme und genetische Vielfalt mit einer Vielzahl an Sorten und Rassen erforderlich, damit Ernährungssysteme zukunftsfähig werden.
Bürger und Bürgerinnen wollen auch in Zukunft selbst entscheiden, welche Lebensmittel sie kaufen und essen. Um diese Wahlfreiheit zu gewährleisten, müssen alle GVO, einschließlich der NGT-Pflanzen, und die daraus hergestellten Lebensmittel vom Saatgut bis zum Endprodukt als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden. Die biologische Landwirtschaft und andere gentechnikfreie Produktionssysteme müssen wirksam und zuverlässig vor Kontamination mit GV- und NGT-Pflanzen bzw. -Saatgut geschützt werden. Die Versprechen, mittels Gentechnik den Welthunger zu bekämpfen und die Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels anzupassen, werden nicht einlösbar sein. Vielmehr sind eine ganzheitliche Ökologisierung der Landwirtschaft, vielfältige Anbausysteme und genetische Vielfalt mit einer Vielzahl an Sorten und Rassen erforderlich, damit Ernährungssysteme zukunftsfähig werden.
„Arctic“-Äpfel sind mittels Gentechnik (Methode: RNA-Interferenz) so verändert, dass ein Enzym unterdrückt wird und die geschnittenen Äpfel nicht bräunen.
„Arctic Golden“, „Arctic Granny“ und „Arctic Fuji“ sind patentiert und in den USA und Kanada für den kommerziellen Anbau zugelassen.
„Arctic Golden“, „Arctic Granny“ und „Arctic Fuji“ sind patentiert und in den USA und Kanada für den kommerziellen Anbau zugelassen.
Gentechnik: klassische und neue Verfahren
Bei den klassischen Gentechnikverfahren werden neue Gene an einer zufälligen Stelle in das Erbgut eingebaut. Werden Gene von artfremden Organismen übertragen, entsteht ein transgener Organismus. Werden Gene von derselben bzw. von verwandten Arten übertragen, entsteht ein cisgener Organismus.
Mit neuen Gentechnikverfahren soll das Erbgut kontrolliert, zielgerichtet und ohne erhebliche Nebenwirkungen manipulierbar sein. Die aktuell wichtigste neue Technik ist die Genom-Editierung. Dabei wird das Erbgut des Zielorganismus an der gewünschten Stelle mit einer so genannten Genschere (CRISPR/Cas-Technik) durchtrennt. An dieser Stelle werden dann entweder neue Gene eingefügt, Gene entfernt oder verändert.
Mit neuen Gentechnikverfahren soll das Erbgut kontrolliert, zielgerichtet und ohne erhebliche Nebenwirkungen manipulierbar sein. Die aktuell wichtigste neue Technik ist die Genom-Editierung. Dabei wird das Erbgut des Zielorganismus an der gewünschten Stelle mit einer so genannten Genschere (CRISPR/Cas-Technik) durchtrennt. An dieser Stelle werden dann entweder neue Gene eingefügt, Gene entfernt oder verändert.
Text:Silke Raffeiner, Verbraucherzentrale Südtirol
Silke Raffeiner
Ernährungswissenschafterin bei der Verbraucherzentrale Südtirol www.verbraucherzentrale.it