KVW Aktuell
Wohnen in der Krise
Leistbares Wohnen im KVW Bezirk Vinschgau

Foto: Lisa Amann - unsplash
Das Thema Wohnen bleibt ein Dauerbrenner. Viele Menschen in unserem Land können sich bezahlbaren Wohnraum nicht mehr leisten: Wunsch und Realität klaffen weit auseinander. Im Vinschgau hat sich eine Arbeitsgruppe des KVW intensiv mit dem Thema befasst und Vorschläge für die Politik erarbeitet.
Die Menschrechtserklärung besagt im Artikel 25, dass jeder Mensch ein Recht auf angemessenen Wohnraum hat. Der mittlerweile bereits etwas abgegriffene Begriff „Leistbares Wohnen“ wird in unserem Lande in erster Linie von den politischen Entscheidungsträgern seit Jahrzehnten hochgehalten. „Leistbares Wohnen“ wird von ihnen in ihren Wahlprogrammen beworben und versprochen. Der Markt ist überhitzt, die Preise für Wohnraum sind in den Sternen; diese Situation hat sich in den letzten Jahren stetig zugespitzt.
Überzogene Preise
Einerseits wurde der Mietmarkt von der öffentlichen Hand mit Millionen in Form von Mietbeiträgen unterstützt, anderseits wurden Sanierung, Bau und Kauf der Erstwohnung durch Verlustbeiträge und zinsbegünstige Beiträge bezuschusst. Leider sind diese öffentlichen Gelder nur zu einem geringen Teil wirklich beim Mieter bzw. „Häuslebauer“ angekommen, vielmehr haben sie, wenn auch nicht ausschließlich, so doch mit dazu beigetragen, dass der Wohnraum in Südtirol überzogen teurer geworden ist. Leistbares Wohnen ist eine der großen Baustellen, junge Familien tun sich in Zukunft schwer, eine angemessene Bleibe zu finden. Die Verantwortungsträger täten gut daran, vertiefend zu evaluieren , wie die öffentlichen Gelder in Bereich Wohnbau zielführender eingesetzt werden können, so dass Wohnen in Südtirol wieder leistbar wird und nicht nur eine „Floskel“ bleibt.
Neue Wege müssen gefunden werden
Der Wohnungsmarkt in Südtirol wird seit Jahren immer stärker von Immobilienunternehmen, Maklern und privaten Investoren bedient. Es entwickelte sich dadurch verstärkt eine Art Monopol einiger Wirtschaftszweige. Es braucht dringend konkrete Gegenmaßnahmen. Immer dort, wo der private Markt dieses Grundrecht der Bürger monopolistisch bedient, indem die Preisgestaltung einseitig vorgesetzt wird, also Angebot und Nachfrage nicht mehr stimmig sind, ist die öffentliche Hand gefordert.
Öffentliche Hand muss eingreifen
Es ist Pflicht der öffentlichen Hand, marktkorrigierend einzugreifen. Mehr Angebot führt tendenziell zu niedrigen Preisen. Der öffentlichen Hand hat kein Recht, Unternehmer zu sein, sie hat aber die Pflicht für die Befriedigung von Grundrechten ihrer Bürger durch gezielte Maßnahmen zu sorgen. Dafür sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, das derzeit geltende Wohnbauförderungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sind vordringlich zu überarbeiten, bzw. neu zu schreiben. Es braucht neue solidarische Wohnbaumodelle, gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften, sowie Wohnungen mit Preisbindung, um den sozial verträglichen Wohnungsmarkt insgesamt voranzubringen. Die derzeitige Miet- und Wohnbauförderung ist in vielen Teilen zu überdenken und vor allem was die Finanzierung des Mietmarktes betrifft, grundlegend zu reformieren. Mietbeiträge in der bisherigen Form, sollen stufenweise reduziert und mittelfristig vollständig abgeschafft werden. Parallel sind die freiwerdenden Finanzmittel in den Neubau von Wohnungen seitens der öffentlichen Hand zu investieren, welche wiederum dem Mietmarkt zur Verfügung zu stellen sind. Der Bau und die Verwaltung derselben könnten über das Wohnbauinstitut erfolgen, unter der Voraussetzung, dass auch dieses neu aufgestellt wird. Es ist unverständlich, warum das Wohnbauinstitut es nicht schafft, leerstehende Wohnungen zeitnah zu vermieten.
Geförderter Mietkauf
Als weiterer Baustein zur Lösung des Wohnungsproblems wäre auch der geförderte Mietkauf anzugehen. Das Land baut über das neu aufgestellte Wohnbauinstitut Eigentumswohnungen, die als Erstwohnung an Familien mit mittlerem Einkommen verkauft werden. Der Käufer zahlt anstatt eines Darlehens beim geförderten Mietkauf die Wohnung mit sogenannten Mietkaufraten ab. Der Mieter bzw. Käufer wissen, sie werden auf Grundlage eines Finanzierungsplanes Eigentümer der gemieteten Wohnung, entsprechend wäre eine stärkere Identifikation mit dem Mietobjekt gegeben, was bei der klassischen Miete einer Institutswohnung bedauerlicherweise nicht immer gegeben ist. Der Bau der betreffenden Wohnungen könnte mit den Einsparungen aus den bisherigen Mietbeiträgen und natürlich mit weiteren öffentlichen Mitteln vorfinanziert werden. Diese Finanzmittel, sowie die zurückfliesenden Mietkaufraten sollten über einen Rotationsfonds verwaltet werden.
Airbnb und co und langfristige Vermietungen
Dann müsste auch das „lukrative“ Geschäft, kurzfristig an Touristen zu vermieten weiter eingeschränkt werden. Der oft steuerrechtlichen Grauzone ist beizukommen, entweder der Eigentümer wirtschaftet als Touristiker, oder er bedient den privaten Mietwohnmarkt. Als Anreiz leerstehende Wohnungen auf dem Erstwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, wären steuerrechtliche Anreize zielführend. Für Wohnungen welche an eine Familie als Erstwohnung zum Landesmietzins vermietet werden, sollte die Gemeindeimmobiliensteuer reduziert werden. Kommt dazu noch ein Fixmietsteuersatz „cedolare secca“ zur Anwendung, so sollten diese Wohnungen, mit dem Gis-Steuersatz einer Erstwohnung gleichgestellt werden.
Weniger Bürokratie
Zu durchleuchten sind auch die Bürokratie und die damit zusammenhängende Effizienz der zuständigen Landesämter. Die derzeitigen Wartezeiten auf die Bearbeitung eines Finanzierungsgesuches, oder beispielweise auf eine „simple“ Verwaltungsmaßnahme zur Löschung einer abgelaufenen Sozialbindung sind für die Antragsteller absolut nicht nachvollziehbar. Es braucht neue Ansätze für eine innovative Wohnbaupolitik.
Überzogene Preise
Neue Wege müssen gefunden werden
Öffentliche Hand muss eingreifen
Geförderter Mietkauf
Airbnb und co und langfristige Vermietungen
Weniger Bürokratie
Text: Arbeitsgruppe Leistbares Wohnen Bezirk Vinschgau