KVW Aktuell
Energiehilfe des Landes
Voraussetzung ist eine ISEE-Erklärung
Die Landesregierung hat die sogenannten „Energiehilfen“ beschlossen.
Demzufolge sollen all jene Familien, Rentner bzw. Alleinstehende, welche einen ISEE-Wert von weniger als 40.000 Euro aufweisen, Anrecht auf diese Unterstützung haben. Der ISEE-Wert errechnet sich aufgrund des Bruttoeinkommens, des Finanzvermögens (Bankeinlagen) und Immobilien (Grundstücke und Gebäude) der gesamten Familiengemeinschaft. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung.
Die betroffenen Personen müssen zunächst, falls noch nicht vorhanden, eine ISEE-Erklärung erstellen. Jene Familien, welche das Landesfamiliengeld ausbezahlt bekommen, sollten diese Unterstützung automatisch ausbezahlt erhalten. All jene Personen, welche hingegen kein Landesfamiliengeld erhalten, müssen einen eigenen Antrag stellen. Dies dürfte Ende November, Anfang Dezember möglich sein. Voraussetzung ist eine gültige ISEE-Erklärung.
Wer noch keine ISEE-Erklärung haben, sollte rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Auf der Homepage www.mycaf.eu gibt es eine Auflistung der notwendigen Unterlagen und die Möglichkeit Termine zu vereinbaren.
Die betroffenen Personen müssen zunächst, falls noch nicht vorhanden, eine ISEE-Erklärung erstellen. Jene Familien, welche das Landesfamiliengeld ausbezahlt bekommen, sollten diese Unterstützung automatisch ausbezahlt erhalten. All jene Personen, welche hingegen kein Landesfamiliengeld erhalten, müssen einen eigenen Antrag stellen. Dies dürfte Ende November, Anfang Dezember möglich sein. Voraussetzung ist eine gültige ISEE-Erklärung.
Wer noch keine ISEE-Erklärung haben, sollte rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Auf der Homepage www.mycaf.eu gibt es eine Auflistung der notwendigen Unterlagen und die Möglichkeit Termine zu vereinbaren.