KVW Aktuell

Ein Kommentar zur Patientenverfügung

Primar Dr. Herbert Heidegger
Dank des Fortschrittes der modernen Medizin können heute viele Krankheiten geheilt oder zumindest in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden.
Insbesondere gibt es viel mehr Möglichkeiten, menschliches Leben auch bei schwersten Unfällen und Erkrankungen zu erhalten.
Wenn Maßnahmen aber das Leiden und den Sterbeprozess verlängern, stellt sich die Frage, ob die sonst so segensreichen Errungenschaften der modernen Medizin wirklich im Interesse der Patientinnen und Patienten sind. Das macht vielen Menschen Angst. Besonders groß ist die Angst vor Situationen, in denen eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, in denen Fremdbestimmung oder sogar Entmündigung drohen.
Wir möchten mitentscheiden dürfen bei medizinischen Maßnahmen, die uns selbst betreffen, und wir möchten Vorsorge treffen können für den Fall, dass wir nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Immer mehr Menschen sterben nicht plötzlich und unerwartet, sondern nach einem längeren Krankheitsverlauf, der mit einem Verlust der Entscheidungsfähigkeit einhergeht und irgendwann Entscheidungen über den Einsatz lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen erfordert.
Dafür gibt es die Patientenverfügung.
Sie bietet die Möglichkeit, rechtzeitig über eigene Wünsche im Hinblick auf schwerwiegende Erkrankungen und das eigene Sterben nachzudenken und diese schriftlich festzuhalten.
Dies ist zugleich eine gute Gelegenheit, mit vertrauten Menschen über das Thema Lebensende ins Gespräch zu kommen.
Dank der Verfügung können Betroffene auch nach Verlust ihrer Entscheidungs- oder Kommunikationsfähigkeit Einfluss auf die medizinische Behandlung nehmen und damit ihre Selbstbestimmung wahren.
Für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte und für die Pflegenden kann es eine große Erleichterung sein, zu wissen, wie weit die Lebenserhaltungsmöglichkeiten nach dem mutmaßlichen Willen einer Person ausgeschöpft werden sollen.
Primar Dr. Herbert Heidegger M.Sc.
Sanitätskoordinator
Direktor der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe
Präsident des Landesethikkomitees

KVW Aktuell

Einsatz für Berufsgruppe

Hebammen im KVW haben neuen Vorstand
v.l. Brigitte Giuliani, Prisca Mitterstieler, Vanessa Augschöll, Elisabeth Giuliani, Lisa Holzer
Im Frühjahr 2022 hat die Berufsgruppe der Hebammen im KVW ihren Vorstand neu gewählt. Er besteht aus fünf engagierten Hebammen und hat seine Arbeit bereits aufgenommen.
Die Hebammen Vanessa Augschöll und Elisabeth Giuliani haben bereits in der vergangenen Amtszeit mitgearbeitet. Drei Gesichter, Giuliani Brigitte, PriscaMitterstieler und Lisa Holzer, sind neu. Brigitte Giuliani wird die Berufsgruppe nach außen hin als Vorsitzende vertreten. Der Vorstand verabschiedet sich von den Hebammen Barbara Messner und Anita Runggaldier und bedankt sich herzlich für ihren engagierten, ehrenamtlichen Einsatz in den letzten Jahren.
Tätigkeitsschwerpunkt des Vorstandes wird, wie bereits in der Vergangenheit, die Weiterbildung der Hebammen sein. Für 2022 wurde bereits eine Veranstaltung geplant. Im November wird ein Seminar mit Hebamme und Psychotherapeutin Martina König Bachmann zu den psychischen und ethischen Herausforderungen im Hebammenberuf angeboten. Im Rahmen der ersten Sitzung wurden bereits Ideen für 2023/2024 gesammelt und mit der Planung begonnen.