Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Antrag bis 31. Jänner 2022 stellen
Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Familie mit mindestens drei Kinder unter 18 Jahren und
- die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2021 beträgt diese Schwelle höchstens 8.788,99 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei den Steuerbeistandszentren – CAF.
Höhe des Familiengelds
Die Höhe beträgt 145,14 Euro im Monat, 13 mal, das sind 1.886,82 Euro im Jahr.
Antragstellung
Der Antrag ist im Patronat innerhalb 31. Jänner 2022 zu stellen, mit
gültiger ISEE-Erklärung
gültiger Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.
Für das Jahr 2022 kann um das staatliche Familiengeld für die Monate Jänner und Februar angesucht werden. Ab März 2022 wird diese Leistung vom einheitlichen Kindergeld, sogenannter „assegno unico“, ersetzt.

Sozialfürsorge

Die Renten 2022

Bekanntes und Vorschau auf Neues
Die Aufwertung der Renten beträgt 1,7 Prozent auf dem Gesamtbetrag der bezogenen Rentenleistungen:
zu 100 Prozent für Bruttorenten bis zu viermal der Mindestrente (2.062,32 Euro brutto)
zu 90 Prozent für Bruttorenten zwischen 4- bis 5-mal der Mindestrente (2.577,90 Euro brutto)
zu 75 Prozent für Bruttorenten über diese Beträge.

Die Mindestrente beträgt im Jahre 2022 524,34 Euro im Monat, 6.816,42 Euro im Jahr. Das Sozialgeld beträgt im Jahre 2022 468,10 Euro im Monat.
Einstiegsfenster für die „Quote 100“: nur wer innerhalb 2021 die Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahren vorweisen kann, hat auch nach dem 31. Dezember 2021die Möglichkeit mit der „Quote 100“ die Rente zu beantragen.
Frauenregelung, die sogenannte „opzione donna“: sie kann auch im Jahre 2022 beantragt werden. Als Voraussetzung gilt ein Alter von 58 Jahren als Lohnabhängige bzw. 59 Jahren als Selbständige und mindestens 35 Beitragsjahren.