Sozialfürsorge
Die Renten 2022
Bekanntes und Vorschau auf Neues
Die Aufwertung der Renten beträgt 1,7 Prozent auf dem Gesamtbetrag der bezogenen Rentenleistungen:
zu 100 Prozent für Bruttorenten bis zu viermal der Mindestrente (2.062,32 Euro brutto)
zu 90 Prozent für Bruttorenten zwischen 4- bis 5-mal der Mindestrente (2.577,90 Euro brutto)
zu 75 Prozent für Bruttorenten über diese Beträge.
Die Mindestrente beträgt im Jahre 2022 524,34 Euro im Monat, 6.816,42 Euro im Jahr. Das Sozialgeld beträgt im Jahre 2022 468,10 Euro im Monat.
Einstiegsfenster für die „Quote 100“: nur wer innerhalb 2021 die Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahren vorweisen kann, hat auch nach dem 31. Dezember 2021die Möglichkeit mit der „Quote 100“ die Rente zu beantragen.
Frauenregelung, die sogenannte „opzione donna“: sie kann auch im Jahre 2022 beantragt werden. Als Voraussetzung gilt ein Alter von 58 Jahren als Lohnabhängige bzw. 59 Jahren als Selbständige und mindestens 35 Beitragsjahren.
zu 100 Prozent für Bruttorenten bis zu viermal der Mindestrente (2.062,32 Euro brutto)
zu 90 Prozent für Bruttorenten zwischen 4- bis 5-mal der Mindestrente (2.577,90 Euro brutto)
zu 75 Prozent für Bruttorenten über diese Beträge.
Die Mindestrente beträgt im Jahre 2022 524,34 Euro im Monat, 6.816,42 Euro im Jahr. Das Sozialgeld beträgt im Jahre 2022 468,10 Euro im Monat.
Einstiegsfenster für die „Quote 100“: nur wer innerhalb 2021 die Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahren vorweisen kann, hat auch nach dem 31. Dezember 2021die Möglichkeit mit der „Quote 100“ die Rente zu beantragen.
Frauenregelung, die sogenannte „opzione donna“: sie kann auch im Jahre 2022 beantragt werden. Als Voraussetzung gilt ein Alter von 58 Jahren als Lohnabhängige bzw. 59 Jahren als Selbständige und mindestens 35 Beitragsjahren.