Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der Leser*innen

Um einen Rentenzuschlag ansuchen
Ich bin seit 2016 in Pension und habe in den Jahren 2019 und 2020 als Aushilfe in einem Handwerksbetrieb gearbeitet. Ich habe einen Lohnstreifen erhalten. Nun hat mir ein Freund erzählt, dass ich Anrecht auf eine Rentenerhöhung hätte. Stimmt das?
Ja, laut Ihren Informationen haben Sie Anrecht auf einen Rentenzuschlag. Renteninhaber*innen, die nach der Dienstalters- oder Altersrente noch eine Arbeitstätigkeit ausgeübt und somit Pensionsbeiträge eingezahlt haben, können fünf Jahre nach Rentenbeginn oder letztem Rentenzuschlag einen Antrag um Rentenerhöhung einreichen. Bei Erreichen des Rentenalters kann man ausnahmsweise den Antrag um Rentenzuschlag nach zwei Jahren einreichen. Für den Antrag um Rentenzuschlag, der über das Patronat KVW-ACLI eingereicht werden muss, sind folgende Unterlagen notwendig: gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers und des Ehepartners, Angabe des Zivilstandes, letzte persönliche Steuererklärung und jene des Ehepartners.

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Fälligkeiten

1.9.21 – 31.12.21
Verlängerung Landeskindergeld Bezugsjahr 2022
Saisonsende 2021
Überprüfung Notwendigkeit Antrag NASpI im Patronat
31.1.2022
staatliche Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag übers Patronat)