Sozialfürsorge

Beitrag der Region

Für die Rentenabsicherung von Eriehungs- und Pflegezeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 9.000 Euro, wenn Antragsteller*­innen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind.
Ein Beitrag bis maximal 4.000 Euro/ 7.000 Euro wird gewährt, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss Familienangehörige in der zweiten, dritten oder vierten Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen.
Für den Zeitraum Jahr 2020 muss der Antrag bis zum 31. Oktober 2021 im Patronat Acli-KVW telematisch eingereicht werden. Eine Stempelmarken zu 16 Euro muss pro Antrag vorgelegt werden.
Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

1.9.21 – 31.12.21
Verlängerung Landeskindergeld Bezugsjahr 2022
30.9.2021
Allumfassende Entschädigung GD 73/21 – 1.600 Euro
30.9.2021
Bonus Covid-19 für landwirtschaftliche Taglöhner – 800 Euro
31. Oktober 2021
Zuschüsse für Rentenabsicherung von Erziehungs- und Pflegezeiten
Saisonsende 2021
Überprüfung Notwendigkeit Antrag NASpI im Patronat