Sozialfürsorge

Pflegeeinstufung von Amtswegen

Bei Erstantrag automatisch erste Pflegestufe
Anträge auf Pflegegeld, die vor dem 31. März 2021 eingereicht wurden, werden von Amtswegen eingestuft, damit die Auszahlung schneller erfolgt.
Bei Erstantrag wird automatisch die erste Pflegestufe für 18 Monate gewährt. Wurde der Antrag um Wiedereinstufung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingereicht und es wird bereits die erste Pflegestufe ausbezahlt, so wird die zweit Pflegestufe zugewiesen. Die betroffene Person kann nach der von Amts wegen erfolgten Zuweisung der Pflegestufe einen begründeten Antrag auf Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs mittels Einstufung stellen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die automatische Einstufung beim Dienst für Pflegeeinstufung eingereicht werden.

Sozialfürsorge

Freistellung Covid-19 für Eltern

Für Eltern von Kindern bis 12 Jahren
Das nationale Hilfsdekret „Decreto Sostegno“ hat die Freistellung für Lohnabhängige mit Kinder bis zu 16 Jahren vom 13. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 genehmigt.
Die Freistellung wird gewährt
- für die Erkrankung des Kindes an SARS Covid-19 oder
- für den vom Sanitätsbetrieb verhängten Zeitraum der Quarantäne oder
- für die Aussetzung der Präsenztätigkeit der Bildungseinrichtungen.
Öffentliche Angestellte müssen sich direkt an die Verwaltung wenden. Angestellte der Privatwirtschaft müssen den Antrag über die Versicherungsanstalt NISF/INPS einreichen, wenn das Kind nicht älter als 14 Jahre ist. Es ist eine Entschädigung von 50 Prozent vorgesehen sowie die Rentenabsicherung. Eltern von Kindern zwischen 14 und 16 Jahren müssen sich direkt an die/den Arbeitgeber*in wenden; sie haben Anrecht auf einen unbezahlten Wartestand ohne Rentenabsicherung mit Anrecht auf Erhalt des Arbeitsplatzes.