Sozialfürsorge

Freistellung Covid-19 für Eltern

Für Eltern von Kindern bis 12 Jahren
Das nationale Hilfsdekret „Decreto Sostegno“ hat die Freistellung für Lohnabhängige mit Kinder bis zu 16 Jahren vom 13. März 2021 bis zum 30. Juni 2021 genehmigt.
Die Freistellung wird gewährt
- für die Erkrankung des Kindes an SARS Covid-19 oder
- für den vom Sanitätsbetrieb verhängten Zeitraum der Quarantäne oder
- für die Aussetzung der Präsenztätigkeit der Bildungseinrichtungen.
Öffentliche Angestellte müssen sich direkt an die Verwaltung wenden. Angestellte der Privatwirtschaft müssen den Antrag über die Versicherungsanstalt NISF/INPS einreichen, wenn das Kind nicht älter als 14 Jahre ist. Es ist eine Entschädigung von 50 Prozent vorgesehen sowie die Rentenabsicherung. Eltern von Kindern zwischen 14 und 16 Jahren müssen sich direkt an die/den Arbeitgeber*in wenden; sie haben Anrecht auf einen unbezahlten Wartestand ohne Rentenabsicherung mit Anrecht auf Erhalt des Arbeitsplatzes.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten


30. Juni 2021
regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen, Stempelmarke zu 16 Euro.


30. Juni 2021
Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit, Lohnaugleich für das Jahr 2019 und/oder Jahr 2020. Vorheriges Abfassen der EEVE notwendig und Stempelmarke zu 16 Euro.