Kommentar

Die Idee des Grundeinkommens

Existenzsicherung für alle, ohne Knüpfung an Bedingungen
Ziel der europäischen Bürgerinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist es, eine Existenzsicherung für alle Menschen in der EU einzuführen. Die gesellschaftliche Teilhabe aller im Rahmen der EU-Wirtschaftspolitik soll in der gesamten EU ermöglicht werden. Dafür findet eine Unterschriftensammlung statt: www.eb-grundeinkommen.de
Sepp Kusstatscher war 
Bürgermeister von Villanders, Landtagsabgeordneter und EU-Parlamentarier. 
Kusstatscher unterstützt die Europäische Bürgerinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Was? Ein geschenktes Geld des Staates an alle, auch an die Faulen und Reichen? Das wird von vielen Menschen als eine so verrückte Illusion angesehen, dass sie darüber gar nicht nachdenken wollen.
Die Idee eines Grundeinkommens wird aber weltweit immer mehr diskutiert, vor allem jetzt in der Covid-19-Krise. Bürgerinitiativen in allen 27 Ländern der Europäischen Union sammeln derzeit Unterschriften mit der Aufforderung an die Europäische Kommission, damit diese ein bedingungsloses Grundeinkommen in der gesamten EU einführt.
Eine kurze Information über das BGE und der Link zur Unterschrift für diese Bürgerinitiative sind zu finden unter www.ebi-grundeinkommen.de
Mehr als 50 Prozent der Deutschen erachten ein Grundeinkommen sinnvoller als die derzeitige soziale Absicherung der Armen über „Hartz-IV“. Ein Viertel der Deutschen ist sogar der Meinung, dass es dringend einzuführen sei.
Papst Franziskus. „Wage zu träumen!“

Starker Aufwind in die gesamte Diskussion kommt durch Papst Franziskus, der in seinem neuesten Buch „Wage zu träumen! – Mit Zuversicht aus der Krise“ das Grundeinkommen zur Überwindung der Existenzängste vieler Menschen als „not-wendig“ erachtet, weil dieses die Not wenden würde.
Papst Franziskus argumentiert: „Das Grundeinkommen könnte die Beziehungen auf dem Arbeitsmarkt umgestalten und den Menschen die Würde garantieren, Beschäftigungsbedingungen ablehnen zu können, die sie in Armut gefangen halten ...“ Das Grundeinkommen „könnte dazu beitragen, dass die Menschen frei werden, das Verdienen des Lebensunterhaltes und den Einsatz für die Gemeinschaft zu verbinden“. Zusammenfassend: „Es ist an der Zeit, Konzepte zu bedenken wie das universelle Grundeinkommen (UBI, universal basic income).“
Erwerbsarbeit – nur ein Drittel der Arbeitszeit!

Die italienische Verfassung erkennt allen Staatsbürgern das „Recht auf Arbeit“ zu. Das große Missverständnis liegt aber darin, dass die meisten dabei nur an die Erwerbsarbeit denken und vergessen, dass der Großteil der menschlichen Arbeit, die für die Gesellschaft sehr wichtig ist, nicht Lohnarbeit ist. Denken wir an die Sorgearbeit (Care), die vor allem Frauen im Haushalt, bei Betreuung und Erziehung ohne Gehalt und ohne Absicherung im Alter leisten. Ausgeklammert wird die Eigenarbeit, die das Leben verschönert, z.B. künstlerische Aktivitäten und viele nützliche Tätigkeiten in der Werkstatt daheim oder im Garten. Nicht vorzustellen wäre unser Alltag ohne die gesellschaftspolitisch wichtige Arbeit im Volontariat. Alles gratis und ohne Altersabsicherung!
Das BGE ist finanzierbar. Es ist genug für alle da.

Die häufigste Killerphrase gegen das Grundeinkommen lautet: Es ist nicht finanzierbar! Beim derzeitigen Steuersystem sicher nicht, weil vor allem Arbeit besteuert wird und nicht bzw. viel zu wenig die Gewinne und der Überfluss der Reichsten, die Vergeudung natürlicher Ressourcen, Umweltzerstörung, Spekulationsgeschäfte, Luxus usw.
Es wäre genug für alle da! Die erste Forderung gerade in dieser Krise kann nur lauten: gerechtere Steuern, damit die Staaten in die Lage versetzt werden, alles zu finanzieren, was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948 festgehalten wurde: das Recht aller auf ein Leben in Würde, konkret: auf Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheitsbetreuung und soziale Absicherung.

Sozialfürsorge

Zusatzrentenfonds

Unterstützungsmaßnahmen für wirtschaftliche Notlagen
Die Region Trentino-Südtirol unterstützt Arbeitnehmer*innen und Selbständige, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt des Ansuchens muss seit mindestens zwei Jahren der Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol vorliegen.
Ab der wirtschaftlichen Notlage muss der Antragsteller*innen seit mindestens zwei Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein (ausgeschlossen sind individuelle Rentenpläne und bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds).

Grund für die wirtschaftliche Notlage:
Bezug von Beihilfen auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. vollständiger Aussetzung des Arbeitsplatzes (z.B. Naspi, Lohnausgleich).
Beschäftigung bei einer/m einzigen Arbeitgeber*in ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, und die Mitglieder der Verwaltungs- und der Kontrollorgane der Gesellschaften sowie die Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind.
Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die über den Zeitraum hinausgehen, welcher von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und dem/der Arbeitgeber*in entschädigt werden.
Zum Zeitpunkt des Antrages muss eine gültige EEVE-Erklärung vorliegen. Die wirtschaftliche Lage muss einem Nettoäquivalenzeinkommen von höchstens 30.000 Euro jährlich eines einköpfigen Haushalts entsprechen. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung.
Stempelmarke zu 16 Euro.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag kann für nicht kontinuierliche Zeiträume für mindestens vier und höchstens 208 Wochen und im Betrag von 30 Euro pro Woche geleistet werden. Für die Personen, die Beihilfen im Zusammenhang mit den Tagen der vollständigen Suspendierung von der Arbeit beziehen, beläuft sich der genannte Betrag auf 10 Euro.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Das Ansuchen muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. nach 208 Wochen eingereicht werden.
Innerhalb 30. Juni 2021 müssen die Anträge für den Zeitraum Jahr 2019 eingereicht werden. Natürlich können auch schon jetzt die Anträge für das Bezugsjahr 2020 über das Patronat Acli-KVW an Pensplan übermittelt werden. Der Antrag ist kostenlos.
Notwendige Unterlagen
- gültige Identitätskarte und Steuernummer
- Stempelmarke zu 16 Euro
- Schreiben des Zusatzrentenfonds, aus dem das Beitrittsdatum ersichtlich ist.