Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld - Gesetz 448/98

Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristige Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Familie mit mindestens drei Kinder unter 18 Jahren und
die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2020 beträgt diese Schwelle höchstens 8.788,99 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei den Steuerbeistandszentren CAF.
Wie hoch ist das Familiengeld?
145,14 Euro im Monat mal 13
1.886,82 Euro im Jahr
Wie ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist innerhalb 31. Jänner 2021 im Patronat einzureichen. Es braucht dafür:
gültige ISEE-Erklärung
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

31. Jänner 2021
Staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag über Patronat)
Februar 2021
Überprüfen, ob das Landeskindergeld ohne Unterbrechung überwiesen wurde; bei fehlender Zahlung an das Patronat wenden
31. März 2021
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft