Bauen, Energie, Sanieren

Wohlige Wärme

Energiesparendes Heizen will gelernt sein
Mit der richtigen Methode beim Heizen und Lüften kann man Heizkosten senken, die Umwelt schonen und Schimmelbildung vermeiden.
Beim Heizen lässt sich so einiges an Geld einsparen, zum Teil sogar ohne große Komforteinbußen. Nichts desto trotz will das energiesparende Heizen gelernt sein, um nicht Gefahr zu laufen, die Raumluft zu verschlechtern oder sogar Feuchtigkeit und Schimmel ins Haus zu holen.
Der Energieverbrauch eines Gebäudes hängt von vielen Faktoren ab, so spielen die energetische Qualität der Gebäudehülle (Mauern, Dach, Kellerdecke, Fenster), der Standort, die Heizanlage und nicht zuletzt auch das Benutzerverhalten eine wichtige Rolle.
Werden am Gebäude Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung an den Außenwänden, der Austausch der Fenster, die Dämmung des Daches und eventuell der Kellerdecke angestrebt, so lässt sich durch solche Maßnahmen einiges an Energie einsparen und schlussendlich auch an Kosten reduzieren.
Auch durch den Austausch einer alten und meist überdimensionierten und nur mehr schlecht funktionierenden Heizanlage kann langfristig einiges an Geld eingespart und für die Umwelt etwas Gutes getan werden.
Um diese sogenannten energetischen Sanierungsmaßnahmen umsetzen zu können, muss aber im Vorfeld einiges an Geld in die Hand genommen werden. Geld, das nicht jede*r von uns auf die Schnelle zur Verfügung hat.
Steuerabzüge helfen bei der Umsetzung
Um das energiesparende Sanieren zu fördern, wurden bereits vor Jahren verschiedenste Anreize ins Leben gerufen. Darunter unter anderem auch die Möglichkeit einen Teil der Ausgaben von der geschuldeten Einkommenssteuer abzuziehen.
Derzeit gibt es für den 50-prozentigen Steuerabzug für die verschiedenen Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden, den 90-prozentigen Steuerabzug für Instandhaltungsarbeiten an Außenfassaden für Gebäude in den Wohnbauzonen A und B, den bis zu 65-prozentigen Steuerabzug für diverse energetische Sanierungsmaßnahmen und nicht zuletzt den 110-prozentigen Steuerabzug für bestimmte energetische Baumaßnahmen.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass jede Form des Steuerabzuges unterschiedliche Auflagen mit sich bringt, welche im Vorfeld gut betrachtet werden sollten, um nicht Gefahr zu laufen den Steuerabzug zu verlieren. Eine weitere Möglichkeit stellt die Abtretung der Steuerabzüge an die Lieferanten oder auch an Banken dar. Auch hier sollte genauestens geklärt werden, ob die ausführende Firma diese Möglichkeit anbietet bzw. man Anspruch auf die Abtretung hat.
Das 1x1 des energiesparenden Heizens
Einen nicht zu unterschätzenden Anteil bei den Heizkosten nimmt das eigene Benutzerverhalten ein. Die beste Technik, das energieeffizienteste Gebäude nützen im Grunde nicht all zu viel, wenn die Nutzer in einer energieverschwendenden Weise mit ihren eigenen vier Wänden umgehen. Extrem hohe Raumtemperaturen, ständige geöffnete Fenster und Türen, eine vernachlässigte Instandhaltung und Wartung der Heizanlage, all diese Dinge tragen zur Erhöhung der Heizkosten bei.
Energiesparendes Heizen will also gelernt sein und dabei dann noch darauf zu achten, dass eine gesunde Raumluft sichergestellt ist und sich keine Feuchtigkeit und kein Schimmel bilden, ist oft nicht ganz einfach.
Durch die Umsetzung einiger Heizspartipps können die Heizkosten nicht nur gesenkt, sondern auch das Raumklima verbessert werden.
Energiesparendes Lüften
Die Lüftungsgewohnheiten in den eigen Wohnräumen sollten durchleuchtet werde. Vielfach wird zu wenig oder zu viel gelüftet. Dies hat entweder Auswirkungen auf die Raumluftqualität oder auf die Geldtasche. Um energiesparend zu lüften und dennoch eine gute Raumluftqualität genießen zu können, sollte man sich an einige Grundregeln halten.
Die verbrauchte Raumluft sollte mehrmals am Tag durch frische Außenluft ersetzt werden. Wird dabei Zugluft produziert, so reichen meistens 1 bis 5 Minuten aus, um die verbrauchte, feuchtigkeitshaltige Luft ins Freie zu transportieren.
Wer keine Lust oder Zeit zum richtigen Lüften hat, sollte darüber nachdenken sich eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung anzuschaffen. Diese übernimmt den Luftwechsel und spart obendrein noch Heizenergie ein.
Heizgewohnheiten umstellen
Die Heizgewohnheiten, also Einschaltzeiten und Raumtemperaturen, sollten an den effektiven Bedarf angepasst werden. Nicht in allen Räumen muss es unbedingt gleich warm sein. Senkt man die Raumtemperatur um 1 Grad Celsius können bis zu 6 Prozent an Heizenergie und somit einiges an Kosten eingespart werden.
Richtwerte für angemessene Raumtemperaturen:
Schlafzimmer zwischen 16 und 18°C
Wohnzimmer ca. 20°
Badezimmer zwischen 21 und 23°C
Küche zwischen 18 und 20°C.
Absenkung der Raumtemperaturen bei Abwesenheit und nachts
Durch das Absenken der Raumtemperaturen (um ca. 4 Grad) in den Nachtstunden und bei längerer Abwesenheit, können im Schnitt rund 10 Prozent der Heizenergie und somit Kosten eingespart werden.
Nachts die Kälte aussperren
In den Abendstunden sollten die Rollläden, Jalousien und Vorhänge verschlossen werden. Auf diese Weise werden die Energieverluste über die Fenster reduziert und die Wärme bleibt länger im Raum.
Luftundichte Stellen verschließen
Durch die Reduzierung der luftundichten Stellen wie z.B. im Bereich der Fenster, Rollokästen und Türen, wird ein unkontrollierter Luftaustausch unterbunden und somit Heizkosten eingespart. Die luftundichten Stellen können mit Dichtungen, Silikon oder ähnlichem verschlossen werden. Je nach Größe und Anzahl der luftundichten Stellen können im Schnitt zwischen 5 und 10 Prozent an Energieverlusten vermieden werden.
Heizkörpern Freiraum geben
Heizkörper sollten nicht durch Vorhänge, Holzverkleidungen oder ähnlichem verdeckt werden, denn ansonsten kann die Wärme nicht mehr richtig zirkulieren und dies führt zu höherem Energieverbrauch. Auch der Staub am Heizkörper verhindert eine optimale Wärmeverteilung und trägt somit zu einem erhöhten Heizverbrauch bei.
Heizkörper entlüften
Gluckernde Heizkörper sind meist ein Zeichen dafür, dass sich Luft im System befindet. Luft ist ein schlechter Wärmetransporteur und führt zu einem höheren Energieverbrauch. Aus diesem Grund sollte das Heizsystem bei Bedarf entlüftet und neues Heizungswasser nachgefüllt werden.
Regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Heizanlage
Durch eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle der Heizanlage, kann einem ungewollten Energieverbrauch vorgebeugt werden. Die Verbrennung des Brennstoffes wird effizienter, unnötige Rußablagerungen werden beseitigt und Gefahrenquellen für einen Kaminbrand eliminiert.
Dem Schimmel keine Chance geben
Durch ein gezieltes Heiz- und Lüftverhalten wird die Raumfeuchtigkeit gesenkt und somit einer möglichen Schimmelbildung vorgebeugt.
Neben den bereits oben erwähnten Tipps zum energiesparenden und gesunden Lüften, sollte vor allem auch die Luftfeuchtigkeit in den Räumen beobachtet werden. Die optimale relative Luftfeuchtigkeit liegt zwischen 40 Prozent und 60 Prozent.
Durch das Aufstellen eines Hygrometers (Feuchtemessgerät) kann die Luftfeuchtigkeit und deren Zusammenhang mit dem Heiz- und Lüftverhalten gut beobachtet werden.
TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)

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Anreize, um Energie zu sparen

Zusätzliche Kubatur für energiesparendes Sanieren
Für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden gibt es einen Bonus in Form von zusätzlich nutzbarer Wohnkubatur. Ein Geschenk des Landes, was dazu beiträgt, das Energiesparen noch attraktiver zu machen
Seit der Einführung des Kubaturbonuses, welcher auch unter dem Namen Energiebonus oder Baumassenbonus bekannt ist, gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen und Anpassungen. Eigentlich sollte der Bonus bereits Ende 2019 auslaufen. Er wurde aber mittlerweile um zwei weitere Jahre verlängert. Dies bedeutet, dass der Energiebonus in seiner jetzigen Form noch bis Ende 2021 in Anspruch genommen werden kann.
Wie läuft das mit dem Kubaturgeschenk?
Um im Rahmen der energetischen Sanierung in den Genuss des Kubaturbonuses zu kommen, muss dessen Verwendung bereits im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Gemeinde als solcher klar hervorgehen. Für jedes Gebäude kann nämlich nur ein einziges Mal ein Energiebonus in Anspruch genommen werden. Daher wird von den Gemeinden ein eigenes Verzeichnis geführt, aus welchem diese Gebäude hervorgehen.
Eine Auflage des Kubaturbonuses besteht darin, im Zuge der Sanierung von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse in eine höhere und dabei mindestens in die Klasse C eingestuft zu werden. Auch die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und somit das Erreichen der Zertifizierung R, berechtigt zur Nutzung des Energiebonuses. Um dies sicher zu stellen, müssen die entsprechenden Berechnungen natürlich rechtzeitig durchgeführt und an die KlimaHaus-Agentur für Kontroll- und Zertifizierungszwecke versandt werden.
Neben der Einhaltung der KlimaHaus-Klasse bzw. der Zertifizierung R muss zusätzlich bedacht werden, dass eine Reihe von verschiedenen Auflagen in Bezug auf weitere gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden müssen. Je nach Sanierungsumfang und Maßnahme gelten unterschiedliche Auflagen. Dies sollte im Zuge der Sanierungsplanung im Detail besprochen und bedacht werden, um nicht Gefahr zu laufen, die Höhe der erforderlichen Sanierungskosten zu unterschätzen.
Um den Kubaturbonus für die energetische Sanierung überhaupt nutzen zu können, muss das Gebäude vor dem 12. Jänner 2005 gebaut worden sein und über eine Baumasse über Erde von wenigsten 300 Kubikmeter verfügen.
Auch bei einem Abbruch mit Wiederaufbau ist Vorsicht geboten, denn werden mehr als 50 Prozent abgebrochen und wieder neu errichtet, kommt nicht mehr der Energiebonus für die energetische Sanierung zur Anwendung, sondern jener für den Neubau und dieser setzt mindestens die KlimaHaus-Klasse A Nature voraus.
Wie kann erweitert werden?
Im Zuge der Nutzung des Kubaturbonuses gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Gebäude zu erweitern. Auf jeden Fall muss es sich bei der Erweiterung aber um Wohnkubatur handeln. Diese kann beispielsweise im Bereich des ursprünglich nicht bewohnten Dachgeschosses, durch die Erweiterung eines Wohnraumes im Zuge des Verschließens einer Terrasse oder durch das Abtragen von Böschungen erfolgen.
Das Gebäude kann also in die Höhe, die Breite oder die Tiefe erweitert werden. Die Erweiterung beträgt in der Regel 20 Prozent der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³. Im Zuge der Nutzung des Energiebonuses darf die zulässige Gebäudehöhe in der Regel um höchstens einen Meter überschritten werden. Ebenso wichtig ist zu wissen, dass jene Kubatur, welche im Zuge der energetischen Sanierung nicht genutzt wird, in einem zweiten Moment nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Sonderregelung Dachgeschosse
Von dieser Regelung betroffen sind vor allem die typischen Einfamilienhäuser aus den achtziger Jahren. Dachgeschosse, die zwar rechtmäßig bestehen aber bisher nicht als Baumasse berechnet wurden, werden im Zuge der Nutzung des Energiebonuses als bestehende Baumasse anerkannt. Diese Dachgeschosse werden sozusagen für Wohnzwecke wiedergewonnen.
Im Zuge dieser Wiedergewinnung, kann der Energiebonus auch überschritten werden, sofern dies für die Bewohnbarkeit des Geschosses unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall darf der Bonus aber ausschließlich im Bereich des Dachgeschosses verwendet werden.
In den Wohnbauzonen kann der Energiebonus auch für die Schaffung einer neuen Wohneinheit genutzt werden. Dabei ist eine Überschreitung der maximal zulässigen Höhe um bis zu 3 Meter, gewöhnlich auch ohne Abänderung des Durchführungsplanes, gestattet. Dies sollte aber vorab mit dem jeweiligen Gemeindebauamt abgeklärt werden. Für Überschreitungen von mehr als 3 Metern sind dann weitere Schritte erforderlich.
Mehrfamiliengebäude stellen eine besondere Herausforderung dar
Bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern ist zu bedenken, dass die Erweiterung, also die 20 Prozent Erhöhung der Baumasse mit einem Minimum von 200 Kubikmeter, anteilmäßig allen Eigentümern gehören.
Um den Energiebonus nutzen zu können, muss bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern und Kondominien aus einem eigenen Beschluss die Zustimmung sämtlicher Eigentümer hervorgehen.
Um in der Praxis die leichtere Umsetzbarkeit des Energiebonuses zu gewährleisten, kann das energetische Sanierungsvorhaben auch an ein Generalunternehmen weiter gegeben werden, welches die Errichtung der neuen Wohneinheit unter Nutzung umsetzt.
Durch diese Abtretung des Energiebonuses können die Kosten der energetischen Sanierung bestenfalls zur Gänze oder mindestens zu einem hohen Anteil gedeckt werden. Bei einer solchen Transaktion sollten vorab auf jeden Fall die genauen Rahmenbedingungen geklärt werden.
Steuerabzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen
Für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden bzw. die energetische Sanierung bestehender Gebäude können noch bis mindestens Jahresende Steuerabzüge in den unterschiedlichsten Höhen (50 Prozent, 65 Prozent, 90 Prozent, 110 Prozent) in Anspruch genommen werden.
Je nachdem welche Maßnahmen umgesetzt und welche Voraussetzungen erfüllt werden, gelten unterschiedlichen Möglichkeiten des Steuerabzuges. Eine besondere Aufmerksamkeit sollte dabei jedoch der Tatsache gewidmet werden, dass der Steuerabzug für die Erweiterung bzw. die neue errichtete Wohneinheit nicht in Anspruch genommen werden kann.
Das Wichtigste im Kurzüberblick
Kubatur- Energie- oder Baumassenbonus bedeutet:
Erweiterungsmöglichkeit um 20 Prozent der bestehenden Baumasse und mind. 200 m³
Erweiterung nur von Wohnkubatur
Baujahr des Gebäudes vor dem 12. Jänner 2005
Baumasse über Erde von wenigsten 300 m³
Nutzung des Gebäudes vorwiegend für Wohnzwecke (mind. 50 Prozent)
Erreichen der KlimaHaus-Klasse C bzw. der Zertifizierung R
TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)