Sozialfürsorge

Regionaler Beitrag für Rentenabsicherung

Erziehungszeiten und Pflegezeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 9.000 Euro, wenn Antragsteller*innen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Ein Beitrag bis maximal 4.000/7.000 Euro wird gewährt, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die Antragsteller*in muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen.
Für den Zeitraum 2019 muss der Antrag bis zum 31. Oktober 2020 im Patronat Acli-KVW telematisch eingereicht werden.
Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!
Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

Bis 31. Dezember 2020
Verlängerung Landeskindergeld für das Bezugsjahr 2021
31. Oktober 2020
Zuschüsse für Rentenabsicherung von Erziehungs- und Pflegezeiten
Saisonsende 2020
Überprüfung Notwendigkeit Antrag NASpI im Patronat