Sozialfürsorge

Familiengeld auf dem Lohnstreifen

Nach Erhalt der Steuererklärung Einkommensjahr 2019 können Lohnabhängige um das Familiengeld auf dem Lohnstreifen ansuchen.
Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden geleistet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage gewährt.
Unverheiratete Elternteile bzw. Geschiedene/Getrennte müssen um die Ermächtigung zum Bezug des Familiengeldes bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS über das Patronat ansuchen.
Die Höhe des Familiengeldes hängen von folgenden drei Faktoren ab:
Anzahl der Familienmitglieder,
Art der Zusammensetzung der Familie,
Höhe des Gesamteinkommens. Mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens muss aus Arbeitnehmereinkommen stammen.
Notwendige Unterlagen
Steuernummerkarte/Gesundheitskarte aller Familienmitglieder;
Steuererklärungen 2020/2019 oder CU2020 mit steuerpflichtigem Einkommen Jahr 2019 aller Familienmitglieder;
falls keine Steuererklärung gemacht wurde, Katasterauszug aller Immobilien sowie Grund- und Besitzbogen, da auch die Eigentumswohnung und Liegenschaften als steuerpflichtiges Einkommen angeführt werden müssen;
Einkommen aus dem Ausland, das in der Steuererklärung nicht aufscheint;
Landeskindergeld und Landesfamiliengeld bezogen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 nach dem Kassaprinzip;
das Einkommen irgendwelcher Natur, wenn 1032,92 Euro pro Jahr überschritten werden; dazu zählen unter anderem die Zivilinvalidenrenten, die Sozialgelder, die Blindenrenten, die Taubstummenrenten, Bankzinsen aus Ersparnissen, Zinsen aus Schatzscheinen, Einkommen aus dem Lotto, Studienbeihilfen ohne CU, Zahlungen für das soziale Mindesteinkommen der finanziellen Sozialhilfe der Autonomen Provinz Bozen usw.
Der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes über den Lohnstreifen muss jedes Jahr erneuert werden. Jetzt kann für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 mit dem Einkommen 2019 angesucht werden. Der Antrag für ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft muss online an die Versicherungsanstalt NISF/INPS übermittelt werden. Wurde der Antrag in der Vergangenheit trotz Anrecht nicht eingereicht, kann der Antrag rückwirkend für die letzten fünf Jahre nachgereicht werden. Der Antrag ist kostenlos.

Intern

Hinweis zu den folgenden Bildern

In dieser Ausgabe werden auf einigen Fotos die Sicherheitsabstände nicht eingehalten. Diese beziehen sich auf Berichte aus der Zeit vor Corona.