Sozialfürsorge

ASWE verlangt nun Stempelmarke

Für folgende Anträge, die bei der Landesverwaltung ASWE eingereicht werden, ist seit Jänner 2019 eine Stempelmarke zu 16 Euro beizulegen. Die Antragsteller werden ersucht bei Vorsprache im Büro die Stempelmarke mitzubringen.
Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente der Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfenden Familienangehörigen;
Zuschuss auf die freiwillige Beitragsleistung für die Rente des NISF/INPS;
Zuschuss zum Aufbau einer Zusatzrente für Hausfrauen;
Antrag zur Auszahlung der Hausfrauenrente;
Zuschuss rentenmäßige Absicherung Erziehungszeiten;
Zuschuss rentenmäßige Absicherung Pflegezeiten;
Zuschuss auf Rentenversicherung Bauern, Halb- und Teilpächter;
Antrag um angereifte und nicht behobene Rentenraten.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten


31. März 2020
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2019; ausgefülltes und vom Bankinstitut mit Stempel und Unterschrift bestätigtes Formblatt SR163 vorlegen


3. April 2020
der Arbeitgeber muss das CU2019 an den lohnabhängigen Arbeitnehmer aushändigen


Saisonsende 2020
Antrag um Arbeitslosengeld vor Behördengang beim Arbeitsamt; ausgefülltes Formblatt SR163, Bestätigung der Anmeldung und Abmeldung des letzten Arbeitsverhältnisses
30. Juni 2020
regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen, Stempelmarke zu 16 Euro


30. Juni 2020
Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit für das Jahr 2018 und / oder Jahr 2019. Vorheriges Abfassen der EEVE notwendig und Stempelmarke zu 16 Euro