Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen

Die Aufwertung der Renten beträgt 0,4 Prozent auf dem Gesamtbetrag der bezogenen Rentenleistungen:
zu 100 Prozent für Bruttorenten bis zu viermal der Mindestrente (2.052 Euro brutto)
zu 77 Prozent für Bruttorenten zwischen viermal und fünfmal der Mindestrente
zu 52 Prozent für Bruttorenten zwischen fünfmal und sechsmal der Mindestrente
zu 47 Prozent für Bruttorenten zwischen sechsmal und achtmal der Mindestrente
zu 45 Prozent für Bruttorenten zwischen achtmal und neunmal der Mindestrente
zu 40 Prozent für Bruttorenten über neunmal der Mindestrente.
Die Mindestrente beträgt im Jahre 2020 515,05 Euro im Monat, 6.695,65 Euro im Jahr (im Vergleich zum Jahre 2019 513 Euro im Monat, 6.669 Euro im Jahr).
Das Sozialgeld beträgt im Jahre 2020 459,81 Euro im Monat (im Vergleich zum Jahre 2020 457,98 Euro).

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

31. Jänner 2020
Staatliche Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag übers Patronat)
Februar 2020
Überprüfen, ob das Landeskindergeld ohne Unterbrechung überwiesen wurde; bei fehlender Zahlung an das Patronat wenden
31. März 2020
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft