Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld Gesetz 448/98

Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens drei Kinder unter 18 Jahren haben und
die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2019 beträgt diese Schwelle höchstens 8.745,26 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei den Steuerbeistandszentren – CAF
Wie hoch ist das Familiengeld?

144,42 Euro im Monat
1.877,46 Euro im Jahr.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Innerhalb 31. Jänner 2020 im Patronat mit:
gültiger ISEE-Erklärung
gültiger Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.

Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen

Die Aufwertung der Renten beträgt 0,4 Prozent auf dem Gesamtbetrag der bezogenen Rentenleistungen:
zu 100 Prozent für Bruttorenten bis zu viermal der Mindestrente (2.052 Euro brutto)
zu 77 Prozent für Bruttorenten zwischen viermal und fünfmal der Mindestrente
zu 52 Prozent für Bruttorenten zwischen fünfmal und sechsmal der Mindestrente
zu 47 Prozent für Bruttorenten zwischen sechsmal und achtmal der Mindestrente
zu 45 Prozent für Bruttorenten zwischen achtmal und neunmal der Mindestrente
zu 40 Prozent für Bruttorenten über neunmal der Mindestrente.
Die Mindestrente beträgt im Jahre 2020 515,05 Euro im Monat, 6.695,65 Euro im Jahr (im Vergleich zum Jahre 2019 513 Euro im Monat, 6.669 Euro im Jahr).
Das Sozialgeld beträgt im Jahre 2020 459,81 Euro im Monat (im Vergleich zum Jahre 2020 457,98 Euro).