Sozialfürsorge

Rentengesetzgebung

Frauenrente – sog. „opzione donna“ und vorzeitige Altersrente – sog. „APE sociale“
Die Möglichkeit, die Frauenrente zu beantragen, wird für weitere 12 Monate verlängert. Frauen, die bis 31.12.2019 ein Lebensalter von 58 Jahren als Arbeitnehmerin oder 59 Jahren als Selbständige und 35 Versicherungsjahre vorweisen können, können die beitragsbezogene Rente beantragen.
Die vorzeitige Altersrente „APE sociale“ kann für das gesamte Jahr 2020 beantragt werden.
Quote 100
Die Rentenart Quote 100 wird bestätigt. Rentenvoraussetzungen sind das Lebensalter von mindestens 62 Jahren und mindestens 38 Beitragsjahre. Das sogenannte Einstiegsfenster beträgt für Versicherte in der Privatwirtschaft drei Monate und für öffentliche Angestellte sechs Monate. Der Rentenbeginn ist also zeitlich verzögert und entspricht nicht dem Zeitpunkt des Erfüllens der Rentenvoraussetzungen.
TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Familienförderung

Staatliches Kindergeld – „Bonus Bebè“
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 190/2014 wurde ein staatliches Kindergeld für Geburten ab 1. Jänner 2015 eingeführt. Seitdem haben sich die Höhe und der Zeitraum der Auszahlung der Leistung je nach Geburtsjahr geändert.
Für Geburten im Jahre 2017 wird der sogenannte Bonus Bebè bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres ausbezahlt. Für Geburten ab 1.1.2018 erfolgt die Zahlung für höchstens zwölf Monate.
Für Zweitgeburten ab 1.1.2019 ist eine Aufwertung der Zahlung von 20 Prozent vorgesehen.
Ab Jänner 2020 hat jede Familien unabhängig vom Wert der ISEE-Erklärung Anrecht auf den „Bonus Bebè“. Das Erstellen der ISEE-Erklärung aller Familienmitglieder bleibt jedoch verpflichtend!
Kita-Bonus – „bonus asilo nido“
Ab Jänner 2020 ist das Verfassen der ISEE-Erklärung Voraussetzung für die Antragstellung und Berechtigung.
Wie hoch kann der Betrag des Kita-Bonus ab Jänner 2020 sein?
3.000 Euro im Jahr bzw. 272,72 Euro im Monat für elf Monate, wenn die ISEE-Erklärung den Wert von 25.000 Euro nicht überschreitet;
2.500 Euro im Jahr bzw. 227,27 Euro im Monat für elf Monate, wenn die ISEE-Erklärung einen Wert zwischen 25.001 und 40.000 Euro aufweist;
1.500 Euro im Jahr bzw. 136,36 Euro im Monat für elf Monate, wenn die ISEE-Erklärung einen Wert von über 40.000 Euro aufweist.
Pflichtabwesenheit Vater
Ab 1. Jänner 2020 werden die fünf Tage Pflichtabwesenheit für die lohnabhängigen Väter in der Privatwirtschaft auf sieben Tage erhöht.
Die Tage müssen innerhalb von fünf Monaten ab Geburt beansprucht werden, durchgehend oder aufgeteilt. Der Vaterschaftsurlaub kann nicht in Stunden genommen werden, die Abwesenheit muss mindestens ein ganzer Arbeitstag sein.
Auch bei Mehrlingsgeburten beträgt die Pflichtabwesenheit des Vaters sieben Tage.
Der Zeitraum ist zu 100 Prozent entschädigt und rentenmäßig abgedeckt.
Der Antrag wird formlos schriftlich an den Arbeitgeber mit einer Vorankündigung von mindestens 15 Tagen gestellt aufgrund des errechneten Geburtstermins oder bereits erfolgter Geburt.