Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Welcher private Betrieb hätte je zu einem einzeln stehenden Haus eine Telefonleitung gebaut? Sicher keiner, weil es sich ganz einfach nicht rentiert. Deshalb war und ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, bestimmte Dienste für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Grundversorgung, wie wir sie in den Ländern Europas kennen. Wasserversorgung oder Kindergarten und Schule, die Gesundheitsversorgung, Straßenbau und öffentliche Sicherheit, all dies sind Beispiele, die – für uns ganz selbstverständlich – von der öffentlichen Verwaltung organisiert und bezahlt werden. Bezahlt mit Steuergeldern, also mit unser aller Geld. Deshalb kritisieren wir auch so gerne, meinen, es besser zu verstehen.
Öffentlich steht dabei oft für schlecht, langsam, teuer, veraltet. Das Gegenteil wäre also privat und dadurch gut, schnell, günstig und fortschrittlich.
Ganz so einfach ist es wohl nicht, vor allem ist es nicht immer nur schwarz oder weiß. Denken wir ans Gesundheitssystem: kaum eine und einer von uns wünscht sich amerikanische Zustände. Spätestens bei aufwändigen Operationen, speziellen Medikamenten und langwierigen Therapien wird klar, wie teuer dies auf dem privaten Markt wäre. Der Markt achtet nicht auf Schwächere oder Arme, auf diesem Auge ist er blind. Deshalb braucht es den Ausgleich durch die öffentliche Hand, um das Zusammenleben ein bisschen gerechter zu machen.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Das Finanzgesetz 2020

Ab 1. Jänner 2020 sind Neuerungen geplant. Die Gesetzesänderungen müssen jedoch noch mit dem Finanzgesetz 2020, das zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses im Parlament diskutiert wird, genehmigt werden.