Sozialfürsorge

Rentenabsicherung von Pflegezeiten

Um den Beitrag der Region kann innerhalb Oktober angesucht werden
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 4.000 Euro / 7.000 Euro, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die Antragstellerin muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen. Der Beitrag wird bis zum 40. Rentenversicherungsjahr gewährt bzw. bis über das Rentenalter, wenn die Antragstellerin die Mindestbeitragszeit von 20 Jahren noch nicht erreicht hat.
Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!
Für den Bezugszeitraum Jahr 2018 muss der Antrag bis zum 31. Oktober 2019 im Patronat Acli-KVW telematisch eingereicht werden.

Sozialfürsorge

Baby - Bürokratie - Beiträge

Broschüre des KVW für werdende Eltern
Die Broschüre des KVW „Baby - Bürokratie - Beiträge“ informiert werdende Eltern über Elternschaft, Geburten- und Kindergeld und die Anerkennung von Erziehungszeiten. Es gibt Informationen zur Arztwahl, zu ISEE und EEVE und zur Anmeldung des Kindes.
Die Inhalte der Broschüre sind online zu finden unter www.kvw.org