Sozialfürsorge

Pension nach der Quote 100

Eine neue Rentenart für die Zeit zwischen 2019 und 2021
Die Pension Quote 100 ist eine neue Rentenart, die für den Zeitraum 2019 bis 2021 Gültigkeit hat. Jene Personen, die die Voraussetzungen innerhalb 31.12.2021 erreichen, könnenden Antrag um Rente Quote 100 trotzdem einreichen.
Voraussetzungen
Lebensalter von mindestens 62 Jahren (unabhängig Frau oder Mann)
38 Beitragsjahre, davon mindestens 35 effektive Arbeitsjahre.
Die Rente Quote 100 ist unvereinbar mit einem Arbeitseinkommen (aus lohnabhängiger und selbständiger Tätigkeit). Es gilt eine Ausnahme: gelegentliche selbständige Tätigkeit kann bis zu 5.000 Euro im Jahr ausgeübt werden. Die Unvereinbarkeit gilt bis zum Erreichen der Rentenvoraussetzung für die Altersrente.
Einstiegsfenster
Die Rente Quote 100 beginnt nicht mit dem darauffolgenden Monat der Rentenvoraussetzungen sondern zeitlich verschoben – unterschiedlich im Privatsektor und im öffentlichen Dienst.
Privaten Sektor:
Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre innerhalb 31.12.18: frühester Rentenbeginn 1. April 2019
Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre ab 1.1.19: der Rentenbeginn startet nach drei Monaten ab Anreifen der Voraussetzungen
Öffentlicher Dienst:
Rentenvoraussetzungen von 62 Jahren und 38 Beitragsjahre innerhalb 29.1.19: frühester Rentenbeginn 1. August 2019
Rentenvoraussetzungen nach dem 29.1.19: der Rentenbeginn startet frühestens sechs Monate nach Erreichen der Rentenvoraussetzungen
für Lehrpersonen gilt das Fenster 1. September/1. November; der Antrag um Versetzung in den Ruhestand muss innerhalb 28.2.19 eingereicht werden, wenn man im Herbst 2019 die Rente Quote 100 beantragen möchte.
Der Antrag um Versetzung in den Ruhestand muss mindestens sechs Monate vor Berechtigung an die Verwaltung eingereicht werden.
Pension Quote 100 gilt nicht für die Polizei, Berufsfeuerwehr und Finanz.
Für öffentliche Angestellte starten die Zahlungszeiträume für die Abfertigung (TFR/TFS) erst nach dem virtuellen Erreichen der Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente oder Altersrente.
Ab 2019 können öffentliche Angestellte, die eine direkte Rente beziehen, einen Vorschuss auf die Abfertigung TFS beantragen. Der Höchstbetrag ist 30.000 Euro und wird als vergünstigtes Darlehen ausbezahlt.
TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Vorzeitige Altersrente „pensione anticipata“

Keine Erhöhung der Rentenvoraussetzung
Ab dem Jahre 2019 sind für die vorzeitige Altersrente 42 Dienstjahre plus zehn Monate für Männer und 41 Dienstjahre plus zehn Monate für Frauen notwendig.
Bis 1. Jänner 2027 ist die Anpassung der Rentenvoraussetzungen ans Lebensalter ausgesetzt.
Ab 2019 wird aber ein Einstiegsfenster für die vorzeitige Altersrente eingeführt – die Rente beginnt 3 Monate nach Erreichen der Rentenvorausetzungen.
Werden die Voraussetzungen im Zeitraum 1.1.19 bis 29.1.19 angereift, so beginnt die Rente mit 1. April 2019. Für Lehrpersonen gelten wieder die Einstiegsfenster September/November.