KVW Aktuell

Arche im KVW bringt Landesrätin Deeg ihre Anliegen vor

Gestaltung des Wohnbaufördergesetzes, Pilotprojekt für leistbares Wohnen
Eine Delegation der Arche im KVW mit der Obfrau Ulrike Thalmann, den MitarbeiterInnn Lisa Ploner und Leonhard Resch sowie KVW Geschäftsführer Werner Atz haben die neue Landesrätin für Wohnbau, Waltraud Deeg, besucht.
Die Arche im KVW darf auf eine lange und gute Zusammenarbeit mit Deeg zurückblicken. Als Stadträtin in Bruneck war Deeg für den geförderten Wohnbau zuständig und hat sich gemeinsam mit der Arche im KVW darum bemüht, dass Familien ihre eigenen vier Wände realisieren konnten.
Beim Besuch haben die VertreterInnen der Arche die Meilensteine der vergangenen 20 Jahre Revue passieren lassen, die aktuellen Projekte vorgestellt und vor allem darüber gesprochen zu welchen Bereichen sich die Arche im KVW in den kommenden Jahren gerne einbringen möchte.
Zum Thema „leistbares Wohnen“ möchte die Arche im KVW zusammen mit Land, Gemeinden und der Wirtschaft ein Pilotprojekt mit Modellcharakter starten.
Das Nutzen von bestehenden Bauvolumen in Zentrumsnähe war und ist der Arche im KVW ein großes Anliegen. Zu diesem Thema möchte die Arche im KVW gemeinsam mit der Landesrätin, der Plattform Land und anderen Akteuren Möglichkeiten aufzeigen wie leer stehende Gebäude für den geförderten Wohnbau genutzt werden können.
Die Obfrau der Arche im KVW deponierte den Wunsch die Erfahrungen aus 20 Jahren Arbeit im geförderten Wohnbau auch in die Gestaltung der zukünftigen Wohnbauförderung, das geplante neue Wohnbauförderungsgesetz einbringen zu dürfen.
Der Arche im KVW ist es ein großes Anliegen das aktuelle Wohnbauförderungsgesetz bzw. die entsprechenden Durchführungsbestimmungen an einigen Punkte so abzuändern, dass der Grundgedanke des Gesetzes beibehalten wird, als unnötig erachteter bürokratischer Aufwand jedoch reduziert wird. Ein solcher Punkt wäre zum Beispiel ein Änderungsvorschlag der die Umsetzung des Bauprogramms für den Mittelstand vereinfachen und wesentlich verkürzen könnte.Landesrätin Deeg hat die Anliegen und Wünsche der Arche im KVW aufgenommen wird diese mit ihrem neuen Team besprechen.
Viele der vorgebrachten Punkte decken sich mit Themen, die auch der Landesrätin ein Anliegen sind, weshalb auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit gehofft werden darf.

KVW Aktuell

Soziale Standards und Autonomie

Josef Stricker,
geistlicher Assistent des KVW
Die römische Regierung will eine Art Grundeinkommen einführen, um die Armut in Italien zu bekämpfen. An sich eine lobenswerte Initiative. Schaut man das komplizierte Gesetzeskonstrukt aus dem zuständigen Ministerium genauer an, macht sich Ernüchterung breit. Arbeitslose Einzelpersonen ohne Einkommen sollen eine monatliche Gutschrift von 780 Euro erhalten, Familien, die unter der Armutsgrenze leben, etwas mehr. Dafür sollen andere Sozialleistungen wegfallen. Südtirol hat in Sachen Sozialfürsorge primäre Zuständigkeit.
Hierzulande gibt es die Grundsicherung in Form von sozialem Mindesteinkommen schon seit dem 30. Oktober 1973. Damals wurde mit dem Landesgesetz Nr. 77 ein einheitlich strukturiertes System der Armutsbekämpfung ins Leben gerufen. Es besteht aus verschiedenen Leistungen. Die mit Abstand wichtigsten sind das Lebensminimum und der Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten. Der Landtag hat aufgrund des Autonomiestatutes in Sachen Öffentliche Fürsorge primäre Zuständigkeit. Diese ist auf jeden Fall zu verteidigen und die Rechtslage, falls notwendig, neuen Herausforderungen und Bedürfnissen anzupassen.
In Südtirol haben wir bezüglich Grundsicherung noch ein anderes, mindestens ebenso wichtiges Problem. Einzelne Politiker und Teile der öffentlichen Meinung pflegen einen rein defensiven Umgang mit diesem für die Armutsbekämpfung im Lande durchaus tauglichen Instrument. Man tut so, als wäre im Umgang mit Leistungen der wichtigste Gradmesser die Verhinderung von Missbräuchen. Zugegeben, Missbrauch ist ein Problem und als solches ernst zu nehmen. Dennoch, die eigentliche Stoßrichtung muss eine andere sein, nämlich die Bekämpfung von Armut und Armutsgefährdung. Mit anderen Worten, wir brauchen einen an der Not bedürftiger Menschen und nicht einen nach ethnischen Kriterien ausgerichteten Zugang zum sozialen Mindesteinkommen.
TEXT: Josef Stricker