Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen 2019

Mindestrenten und Sozialgeld
Für das Jahr 2019 beträgt die ISTAT-Aufwertung der Renten 1,1 Prozent.
Die Mindestrenten werden von 507,41 auf 513 Euro erhöht. Das Sozialgeld erhöht sich von 453 auf 458 Euro.
Bis zu drei mal den Betrag der Mindestrente wird die Aufwertung von 1,1 Prozent zur Gänze berechnet, für Bruttorenten zwischen drei und vier mal werden nur 90 Prozent berechnet (0,990 Prozent Erhöhung), für Bruttorenten zwischen vier und fünf mal den Betrag der Mindestrente nur 75 Prozent (0,825 Prozent Erhöhung).

Sozialfürsorge

Fälligkeiten


31. Jänner 2019
Ansuchen ums staatliche Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über die KVW Service, Antrag übers Patronat)
Februar 2019
Überprüfen, ob das Landeskindergeld ohne Unterbrechung überwiesen wurde; bei fehlender Zahlung an das Patronat wenden
31. März 2019
Antrag stellen ums Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft