Sozialfürsorge

Landeskindergeld und Landesfamiliengeld

Mitteilungspflicht bei Änderungen
Bezieht die Familie das Landeskindergeld oder Landesfamiliengeld, müssen folgende Änderungen mit Hilfe des Patronats unverzüglich an die Abteilung ASWE weitergeleitet werden:
Familienzusammensetzung
Zivilstand
Unterbringung des Kindes mit anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent in eine stationäre Einrichtung
Wohnsitz
Richtigstellung EEVE
Bank- oder Postkoordinaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld – Gesetz 448/98

Antrag innerhalb Jänner stellen
Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens drei Kinder unter 18 Jahren haben und
die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2018 beträgt diese Schwelle höchstens 8.650,11 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei einem Steuerbeistandszentren – wie der KVW Service.
Wie hoch ist das Familiengeld?
142,85 Euro im Monat
1.857,05 Euro im Jahr.
Wie ist der Antrag zu stellen?
innerhalb 31. Jänner 2019 im Patronat mit
gültiger ISEE-Erklärung
gültiger Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.