Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

„Der Wirtschaft geht es gut“, „Die Wirtschaft wächst“, „Die Stimmung ist gut“. Solche und ähnliche Sätze haben wir in den vergangenen Jahren oft gehört. Nach der Krise in den Jahren um 2008 war es eine gute Nachricht. Sie ist vor allem aus der Sicht der Unternehmer, der Anleger und Manager formuliert. Denn sie gibt nur einen Teil der Wahrheit wieder.
Wir müssen uns auch die Frage stellen: Was bringt dieses Gutgehen der Wirtschaft den Menschen? Was bringt der ständige Wachstum den Arbeitnehmern und Angestellten? Wer profitiert von einer guten Wirtschaftslage?
Aus der ehemals guten Nachricht ist mittlerweile eine Floskel geworden. Sie wird leicht hingesagt aber nicht hinterfragt.
Geht es damit auch allen arbeitenden Menschen gut? Was passiert mit den Profiten und Gewinnen?
Eine automatische Verteilung nach allen Seiten gibt es nicht. Immer öfter wird eine zunehmende Armutsgefährdung ausgemacht. Und es gibt noch einige andere soziale Brennpunkte, auf die Werner Steiner und Josef Stricker in der Titelgeschichte dieser Ausgabe des „Kompass“ eingehen.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Bonus Bebè 2019 – staatliches Kindergeld

Patronat KVW-ACLI ist bei Ansuchen behilflich
Das Finanzgesetz 2019 sieht auch für Geburten im Jahre 2019 die Auszahlung des staatlichen Kindergeldes vor.
Der sogenannte „bonus bebè“ wird an Familien ausbezahlt, die einen ISEE-Wert von weniger als 25.000 Euro aufweisen. Das monatliche Kindergeld beträgt grundsätzlich 80 Euro im Monat. Für besonders bedürftige Familien, für die der staatliche Vermögensindikator ISEE von weniger als 7.000 Euro festgestellt worden ist, wird der „bonus bebè“ verdoppelt und es wird ein monatlicher Betrag von 160 Euro ausbezahlt.
Die finanzielle Leistung wird nur im ersten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt bzw. ein Jahr ab Eintritt in die Familie bei Adoption oder Anvertrauung.
Neuerung: es ist eine Erhöhung von 20 Prozent vorgesehen, wenn das Neugeborene nicht das erste Kind in der Familie ist.
Notwendige Unterlagen für den Antrag
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
ISEE- Erklärung für alle Familienmitglieder, welche auf dem Familienbogen aufscheinen (die ISEE- Erklärungen können beim Steuerbeistandszentrum des KVW abgefasst werden)
Bankkoordinaten IBAN für die Überweisung und von Bank ausgefülltes Formblatt SR163, abrufbar auf
www.mypatronat.eu oder www.inps.it
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen ab Geburt oder Adoption eingereicht werden. Bei späterer Antragstellung hat man kein Anrecht auf Nachzahlungen.