Sozialfürsorge

Regionaler Beitrag für Kindererziehungszeiten

Informieren Sie sich über den regionalen Beitrag für Kindererziehungszeiten
Einzahlungsart Hausfrauen Selbständige (vollständige Arbeitsenthaltung) Selbständige (teilweise Arbeitsenthaltung) Teilzeitbeschäftigte bis zu 70 Prozent (ausgeschlossen öffentliche Angestellte)
Freiwillige
Weiterversicherung
9.000 € 4.000 € / 3.500 €
Pflichtbeiträge
NISF/INPS
/ / 3.600 € /
Zusatzrentenfonds 4.000 € 4.000 € 3.600 € 2.000 €
Beiträge NISF/INPS und Zusatzrentenfonds 4.000 € 4.000 € 3.600 € 2.000 €
Ein ähnlicher Beitrag wird auch gewährt, wenn Sie Familienangehörige in der 2., 3. und 4. Pflegestufe betreuen. Informationen in den Büros des Patronats KVW-ACLI.

Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Anrecht auf Sozialgeld (gebunden an Alter und Einkommen/Vermögen)
Ich habe fünf Jahre in einem Gastbetrieb gearbeitet, habe geheiratet und mich später vollständig meiner Familie gewidmet. Im Dezember bin ich 65 Jahre alt geworden und habe den Antrag um Sozialgeld mit Hilfe meines Enkels selbst online an die Rentenanstalt NISF/INPS eingereicht. Nun wurde der Antrag abgelehnt. Wieso? Meine Nachbarin hat auch mit 65 Jahren das Sozialgeld erhalten!
Die Berechtigung zum Sozialgeld ist an Einkommensgrenzen und Altersgrenzen gekoppelt. Bis zum Jahre 2012 reichte ein Lebensalter von 65 Jahren aus, im Zeitraum 2016/2017 musste man bereits 65 Jahre und 7 Monate alt sein, im Jahre 2018 ist ein Alter von 66 Jahren und 7 Monaten Voraussetzung für das Anrecht. Ab 2019 bis 2020 ist ein Alter von 67 Jahren für den Bezug des Sozialgeldes vorgesehen. Die Ablehnung ist also rechtens.
Weiters darf für die Berechtigung des Sozialgeldes die Einkommens- und Vermögensgrenze von 5.889 Euro für Alleinstehende und 11.778 Euro für Ehepaare nicht überschritten werden.
Werden sowohl Altersvoraussetzung als auch Einkommensgrenzen erfüllt, so besteht Anrecht auf Sozialgeld in der Höhe von 453 Euro monatlich.



Für „bonus bebè“ braucht es die ISEE-Erklärung
Mein Kind ist im Mai 2017 geboren und ich habe um den „bonus bebè“ in der Höhe von 80 Euro angesucht und auch erhalten. Im letzten Monat habe ich keine Gutschrift mehr auf mein Bankkonto erhalten. Wieso?
Damit monatlich der sogenannte „bonus bebè“ ausbezahlt wird, muss eine gültige ISEE-Erklärung der Versicherungsanstalt NISF/INPS vorliegen. Die ISEE-Erklärung verfällt am 15. Jänner eines jeden Jahres. Es ist also anzunehmen, dass Sie ab dem Jänner 2018 keine gültige ISEE-Erklärung haben und somit die Zahlung ausgesetzt wurde. Wenden Sie sich sofort an das Steuerbeistandszentrum CAF zum Abfassen einer gültigen ISEE-Erklärung. Diese wird automatisch an das NISF/INPS übermittelt und bei Nicht-Überschreitung des ISEE-Wertes von 25.000 Euro wird die Zahlung wieder aufgenommen.