Sozialfürsorge

Mitteilungspflicht bei Bezug des Landeskindergeldes oder Landesfamiliengeldes

Bezieht die Familie das Landeskindergeld oder Landesfamiliengeld, müssen folgende Änderungen mit Hilfe des Patronats unverzüglich an die Abteilung ASWE weitergeleitet werden:
Familienzusammensetzung
Zivilstand
Unterbringung des Kindes mit anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent in einer stationären Einrichtung
Wohnsitz
Richtigstellung EEVE
Bank- oder Postkoordinaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen 2018

Zwei Jahre lang wurden die Renten nicht mehr aufgewertet, ab dem Jahre 2018 werden sie an den ISTAT-Wert angepasst. Die Aufwertung beträgt 1,1 Prozent.
Die Mindestrenten werden von 501,89 Euro auf 507,41 Euro erhöht. Das Sozialgeld erhöht sich von 448,07 Euro auf 453 Euro.
Bis zu drei Mal den Betrag der Mindestrente wird die Aufwertung von 1,1 Prozent zu Gänze berechnet, für Bruttorenten zwischen drei und vier Mal werden nur 95 Prozent berechnet, für Bruttorenten zwischen vier und fünf Mal den Betrag der Mindestrente nur 75 Prozent.