Sozialfürsorge
Mitteilungspflicht bei Bezug des Landeskindergeldes oder Landesfamiliengeldes
Bezieht die Familie das Landeskindergeld oder Landesfamiliengeld, müssen folgende Änderungen mit Hilfe des Patronats unverzüglich an die Abteilung ASWE weitergeleitet werden:
Familienzusammensetzung
Zivilstand
Unterbringung des Kindes mit anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent in einer stationären Einrichtung
Wohnsitz
Richtigstellung EEVE
Bank- oder Postkoordinaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.