Sozialfürsorge

Pflegegeld

Ab 2018 wird die Einstufung für drei Jahre vorgenommen
Das Pflegegeld wird zur Zeit unbegrenzt ausbezahlt. Damit die Pflegestufe mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit übereinstimmt, werden jedoch unangemeldete Überprüfungen von Amts wegen vorgenommen.
Ab Januar 2018 wird das Pflegegeld grundsätzlich für drei Jahre ausbezahlt. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss der Pflegegeldempfänger nach einer schriftlichen Mitteilung einen neuen Antrag stellen.
Von der dreijährigen Fälligkeit ausgenommen sind Menschen, denen eine irreversible Invalidität bescheinigt wurde und auch all jene, die älter als 88 Jahre sind.
Der Antrag um Pflegegeld kann über das Patronat kostenlos eingereicht werden.

Sozialfürsorge

Mitteilungspflicht bei Bezug des Landeskindergeldes oder Landesfamiliengeldes

Bezieht die Familie das Landeskindergeld oder Landesfamiliengeld, müssen folgende Änderungen mit Hilfe des Patronats unverzüglich an die Abteilung ASWE weitergeleitet werden:
Familienzusammensetzung
Zivilstand
Unterbringung des Kindes mit anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent in einer stationären Einrichtung
Wohnsitz
Richtigstellung EEVE
Bank- oder Postkoordinaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.