Sozialfürsorge
Pflegegeld
Ab 2018 wird die Einstufung für drei Jahre vorgenommen
Das Pflegegeld wird zur Zeit unbegrenzt ausbezahlt. Damit die Pflegestufe mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit übereinstimmt, werden jedoch unangemeldete Überprüfungen von Amts wegen vorgenommen.
Ab Januar 2018 wird das Pflegegeld grundsätzlich für drei Jahre ausbezahlt. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss der Pflegegeldempfänger nach einer schriftlichen Mitteilung einen neuen Antrag stellen.
Von der dreijährigen Fälligkeit ausgenommen sind Menschen, denen eine irreversible Invalidität bescheinigt wurde und auch all jene, die älter als 88 Jahre sind.
Der Antrag um Pflegegeld kann über das Patronat kostenlos eingereicht werden.
Ab Januar 2018 wird das Pflegegeld grundsätzlich für drei Jahre ausbezahlt. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss der Pflegegeldempfänger nach einer schriftlichen Mitteilung einen neuen Antrag stellen.
Von der dreijährigen Fälligkeit ausgenommen sind Menschen, denen eine irreversible Invalidität bescheinigt wurde und auch all jene, die älter als 88 Jahre sind.
Der Antrag um Pflegegeld kann über das Patronat kostenlos eingereicht werden.