Sozialfürsorge

REI - „reddito di inclusione“

Seit 1. Januar 2018 wird auf gesamtstaatlicher Ebene die Leistung REI als Ersatz für die vorhergehende Beitragsleistung SIA eingeführt.


Zugangsvoraussetzungen
EU-Staatsbürger oder deren Familienangehörige sowie Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung;
ununterbrochene Ansässigkeit in Italien seit mindestens zwei Jahren;
in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind sein oder eine Person mit anerkannter Arbeitsunfähigkeit oder eine schwangere Frau oder ein Arbeitsloser älter als 55;
die ISEE-Erklärung darf den Wert von 6.000 Euro nicht überschreiten;
der ISRE-Wert darf nicht höher sein als 3.000 Euro;
das unbewegliche Vermögen darf nicht höher als 20.000 Euro sein (Erstwohnung wird nicht gezählt), das bewegliche Vermögen darf 10.000 Euro nicht überschreiten;
24 Monate vor Antragstellung darf kein Fahrzeug neu immatrikuliert worden sein.


Die Voraussetzungen sind restriktiv. Sollten die Voraussetzungen erfüllt werden, so kann der Betroffene sich beim zuständigen Sozialsprengel informieren.
Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Pflegegeld

Ab 2018 wird die Einstufung für drei Jahre vorgenommen
Das Pflegegeld wird zur Zeit unbegrenzt ausbezahlt. Damit die Pflegestufe mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit übereinstimmt, werden jedoch unangemeldete Überprüfungen von Amts wegen vorgenommen.
Ab Januar 2018 wird das Pflegegeld grundsätzlich für drei Jahre ausbezahlt. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss der Pflegegeldempfänger nach einer schriftlichen Mitteilung einen neuen Antrag stellen.
Von der dreijährigen Fälligkeit ausgenommen sind Menschen, denen eine irreversible Invalidität bescheinigt wurde und auch all jene, die älter als 88 Jahre sind.
Der Antrag um Pflegegeld kann über das Patronat kostenlos eingereicht werden.