Sozialfürsorge

Fälligkeiten

31. Januar 2018
Staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag übers Patronat)
15. Februar 2018
Übermittlung Unterlagen RED/ITA, wenn Einkommen für das Jahr 2016 vorhanden sind
Februar 2018
Überprüfen, ob das Landeskindergeld ohne Unterbrechung überwiesen wurde; bei fehlender Zahlung an das Patronat wenden
31. März 2018
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Sozialfürsorge

REI - „reddito di inclusione“

Seit 1. Januar 2018 wird auf gesamtstaatlicher Ebene die Leistung REI als Ersatz für die vorhergehende Beitragsleistung SIA eingeführt.


Zugangsvoraussetzungen
EU-Staatsbürger oder deren Familienangehörige sowie Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung;
ununterbrochene Ansässigkeit in Italien seit mindestens zwei Jahren;
in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind sein oder eine Person mit anerkannter Arbeitsunfähigkeit oder eine schwangere Frau oder ein Arbeitsloser älter als 55;
die ISEE-Erklärung darf den Wert von 6.000 Euro nicht überschreiten;
der ISRE-Wert darf nicht höher sein als 3.000 Euro;
das unbewegliche Vermögen darf nicht höher als 20.000 Euro sein (Erstwohnung wird nicht gezählt), das bewegliche Vermögen darf 10.000 Euro nicht überschreiten;
24 Monate vor Antragstellung darf kein Fahrzeug neu immatrikuliert worden sein.


Die Voraussetzungen sind restriktiv. Sollten die Voraussetzungen erfüllt werden, so kann der Betroffene sich beim zuständigen Sozialsprengel informieren.
Text: Elisabeth Scherlin