Sozialfürsorge
REI - „reddito di inclusione“
Seit 1. Januar 2018 wird auf gesamtstaatlicher Ebene die Leistung REI als Ersatz für die vorhergehende Beitragsleistung SIA eingeführt.
Zugangsvoraussetzungen
EU-Staatsbürger oder deren Familienangehörige sowie Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung;
ununterbrochene Ansässigkeit in Italien seit mindestens zwei Jahren;
in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind sein oder eine Person mit anerkannter Arbeitsunfähigkeit oder eine schwangere Frau oder ein Arbeitsloser älter als 55;
die ISEE-Erklärung darf den Wert von 6.000 Euro nicht überschreiten;
der ISRE-Wert darf nicht höher sein als 3.000 Euro;
das unbewegliche Vermögen darf nicht höher als 20.000 Euro sein (Erstwohnung wird nicht gezählt), das bewegliche Vermögen darf 10.000 Euro nicht überschreiten;
24 Monate vor Antragstellung darf kein Fahrzeug neu immatrikuliert worden sein.
Die Voraussetzungen sind restriktiv. Sollten die Voraussetzungen erfüllt werden, so kann der Betroffene sich beim zuständigen Sozialsprengel informieren.
Text: Elisabeth Scherlin