KVW Soziales

Bekämpfung von Fluchtursachen

Ursachen sind nicht (nur) in Herkunfsländern zu suchen
Biokratfstoff wird unter andem aus Raps hergestellt
Foto: Karin Jung/pixelio
Weltweit sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) über 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Davon haben fast zwei Drittel nicht die eigenen Staatsgrenzen überwunden; 86 Prozent der Flüchtlinge weltweit leben in der unmittelbaren Herkunftsregion. Die allerwenigsten erreichen Europa – weil sie in der Region bleiben wollen und auf baldige Rückkehrchancen hoffen, oder weil sie schlicht keine Möglichkeit haben hierherzukommen. Eine Flucht nach Europa ist teuer und gefährlich.
Die Regierungen und die Europäische Union verorten die Ursachen der Flucht in den Herkunftsländern. Dabei sind die chronischen und akuten Notlagen, die Menschen zur Flucht zwingen, selten allein in lokalen Umständen begründet. Kriege werden zerstörerischer und brutaler, wenn sie zu Stellvertreterkriegen werden, in denen die EU und andere mächtige Akteure ihre eigenen Interessen verfolgen. Die von europäischer Politik mitverursachten Rahmenbedingungen zwingen Menschen zum Gehen und konterkarieren (durchkreuzen) damit selbst die besten Entwicklungskonzepte. Die Bekämpfung von Fluchtursachen muss daher im Norden, also auch in Europa, ansetzen. Die von der europäischen Politik mitverantworteten Gründe, die Menschen weltweit in die Flucht treiben, reichen zurück in den Kolonialismus und manifestieren sich in der Gegenwart in postkolonialen Strukturen. Nicht zuletzt ist es die klimaschädliche und auf Ressourcenausbeutung basierende Lebens-, Konsum- und Produktionsweise des globalen Nordens, die Lebensgrundlagen im globalen Süden zerstört.

Einige Beispiele

Rüstungsexporte befeuern Kriegs- und Krisenherde weltweit. Trotz der hoch eskalierten Situation vor Ort gehen weiterhin Rüstungsexporte in den Nahen und Mittleren Osten. Von dem Geschäft mit dem Krieg profitieren europäische Rüstungskonzerne, während Millionen Menschen in die Flucht getrieben werden.

Subventionierte Landwirtschaft

Subventionierte Agrarprodukte aus Deutschland und der Europäischen Union, die in Afrika zu Dumpingpreisen angeboten werden, Spekulation mit Nahrungsmitteln, Landraub und die Nutzung von Ackerflächen für die Erzeugung von Biokraftstoff für den globalen Norden verstärken Fluchtursachen wie Hunger und Armut. Mit staatlichen Entwicklungshilfegeldern wird eine Umstrukturierung der afrikanischen Landwirtschaft nach europäischem Vorbild unterstützt, um den Hunger zu bekämpfen. Gleichzeitig werden dabei aber Partnerschaften mit dem Agrobusiness eingegangen, die Abhängigkeit, Verschuldung und Armut der ländlichen Bevölkerung zu verstärken drohen. Millionen Kleinbäuerinnen und -bauern könnten im Rahmen einer solchen, auf industrielle Landwirtschaft ausgerichteten Agrarpolitik in Afrika in den kommenden Jahren ihrer Existenzgrundlage beraubt werden.

Wildbestände reduziert

EU-Fangflotten haben auf der Jagd nach Edelfisch zum Beispiel vor den Küsten Westafrikas die Fischbestände stark dezimiert. Auch wenn heutige Fischereiabkommen nachhaltiger sind, erholen sich die Fischgründe kaum. Viele Fischer und Arbeiterinnen in den Fischfabriken leben inzwischen in extremer Armut. Manche Schiffskapitäne haben daher versucht, mit Überfahrten von Bootsflüchtlingen nach Spanien zu überleben.

Klimawandel und Ernährung

Extreme Wetterereignisse und Folgen des Klimawandels treiben mittlerweile durchschnittlich mehr als 20 Millionen Menschen im Jahr in die Flucht. Immer mehr Land wird unfruchtbar mit fatalen Folgen für die Ernährungssicherheit der lokalen Bevölkerung. Ändert sich die klimafeindliche Lebens- und Produktionsweise im globalen Norden nicht grundlegend, wird dies die ökologische Zerstörung von Lebensräumen im globalen Süden weiter befördern.
Quelle: medico.de

Sozialfürsorge

Familiengeld auf dem Lohnstreifen

Für das Familiengeld auf dem Lohnstreifen kann mit dem Einkommen 2016 angesucht werden. Die Anträge können auch rückwirkend für die letzten fünf Jahre gestellt werden.
Nach Erhalt der Steuererklärung fürs Einkommensjahr 2016 können vor allem Lohnabhängige um das Familiengeld auf dem Lohnstreifen ansuchen.
Anrecht auf Familiengeld haben:
ArbeitnehmerInnen, auch bei Krankheit, Mutterschaft, Lohnausgleich, Bezug des Arbeitslosengeldes Naspi vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall, Bezug des Mobilitätsgeldes;
Werktätige, wenn sie bei TBC-Erkrankung die Versicherungsleistungen bekommen;
Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden geleistet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage gewährt.
Familiengemeinschaft
Um festzustellen, welcher Betrag an Familiengeld zusteht, muss die Zusammensetzung der Familie des Antragstellers erhoben werden.
Die Familiengemeinschaft bilden:
der/die Antragsteller/in,
die Ehefrau/der Ehemann,
die Kinder und diesen Gleichgestellten, bis zu 18 Jahre
kinderreiche Familien mit mindestens vier Kindern unter 26 Jahren bekommen das Familiengeld bis 21 Jahre ausbezahlt,
die Kinder und diesen Gleichgestellten, die über 18 Jahre alt und arbeitsunfähig sind,
Geschwister sowie Neffen/Nichten und Enkel unter bestimmten Voraussetzungen
die Familienmitglieder eines ausländischen Staatsbürgers, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (wenn sie in einem Staat der Europäischen Union oder in einem Staat ansässig sind, der mit Italien eine internationale Konvention abgeschlossen hat).
Unverheiratete Elternteile bzw. Geschiedene müssen um die Ermächtigung zum Bezug des Familiengeldes bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS über das Patronat ansuchen.
Ausmaß des Familiengeldes
Ausschlaggebend sind:
die Anzahl der Familienmitglieder,
die Art der Zusammensetzung der Familie,
die Höhe des Gesamteinkommens. Mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens muss aus Arbeitnehmereinkommen stammen.
Notwendige Unterlagen
Steuernummerkärtchen/Gesundheitskärtchen aller Familienmitglieder;
Steuererklärungen 2017/2016 oder CU 2017 mit steuerpflichtigem Einkommen Jahr 2016 aller Familienmitglieder;
falls keine Steuererklärung gemacht wurde, Katasterauszug aller Immobilien sowie Grund- und Besitzbogen, da auch die Eigentumswohnung und Liegenschaften als steuerpflichtiges Einkommen angeführt werden müssen;
Einkommen aus dem Ausland, das in der Steuererklärung nicht aufscheint;
das Einkommen irgendwelcher Natur, wenn 1032,92 Euro pro Jahr überschritten werden; dazu zählen unter anderem die Zivilinvalidenrenten, die Sozialgelder, die Blindenrenten, die Taubstummenrenten, Bankzinsen aus Ersparnissen, Zinsen aus Schatzscheinen, Einkommen aus dem Lotto, usw.
Erneuerung des Antrags
Der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes über den Lohnstreifen muss jedes Jahr erneuert werden. Jetzt kann für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 mit dem Einkommen 2016 angesucht werden. Die Anträge können mit Hilfe der MitarbeiterInnen des Patronat KVW-ACLI ausgefüllt werden. Wurde der Antrag in der Vergangenheit trotz Anrecht nicht eingereicht, kann der Antrag rückwirkend für die letzten fünf Jahre nachgereicht werden. Der Antrag ist kostenlos.
Text: Elisabeth Scherlin
Öffnungszeiten und Schließungstage
Neue Öffnungszeiten im Patronat Neumarkt, ab Juli 2017:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr
Freitag nachmittags von 15 bis 16 Uhr
Sommerschließung der Patronate
Büros in Neumarkt, Meran, Schlanders, Mals, Brixen, Sterzing und Bruneck: vom 7. bis 18. August
Büro in Bozen: vom 14. bis 18. August
Das Patronat KVW-ACLI Bozen, Südtiroler Straße 28, ist an folgenden Freitagen nachmittags geschlossen: 4. Aug., 11. August und 25. August.


Während der Sommermonate können einige Sprechstunden in den Orten ausfallen. Bitte informieren Sie sich unter www.mypatronat.eu