Sozialfürsorge
Landeskindergeld
Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kindern mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent können um das Landeskindergeld ansuchen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen ausscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung.
Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 Euro vorgelegt werden. Der Antrag um Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 muss der Antrag bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Anträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen oder Anvertrauung.
Ab 2026 wird es Neuerungen bezüglich Berechtigung zum Bezug des Landeskindergeldes geben. Der ISEE-Wert wird von 40.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Für Rückkehrer nach Südtirol wird der historische Wohnsitz anerkannt, das heißt, wer 15 Jahre in Südtirol gelebt hat, erhält die Leistung sofort und nicht erst nach 1 Jahr Ansässigkeit in Südtirol.
Eltern mit Kind mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent verlieren das Anrecht auf Landeskindergeld erst, wenn 90 Tage Aufenthalt in einer stationären Fürsorgeeinrichtung überschritten werden. Genauere Informationen.
TEXT: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW Acli
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen ausscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung.
Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 Euro vorgelegt werden. Der Antrag um Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 muss der Antrag bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Anträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen oder Anvertrauung.
Ab 2026 wird es Neuerungen bezüglich Berechtigung zum Bezug des Landeskindergeldes geben. Der ISEE-Wert wird von 40.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Für Rückkehrer nach Südtirol wird der historische Wohnsitz anerkannt, das heißt, wer 15 Jahre in Südtirol gelebt hat, erhält die Leistung sofort und nicht erst nach 1 Jahr Ansässigkeit in Südtirol.
Eltern mit Kind mit einer anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent verlieren das Anrecht auf Landeskindergeld erst, wenn 90 Tage Aufenthalt in einer stationären Fürsorgeeinrichtung überschritten werden. Genauere Informationen.
TEXT: Elisabeth Scherlin, Direktorin Patronat KVW Acli