Was Sie vor der Impfung wissen sollten
Meldung der unerwünschten Nebenwirkungen
Jede unerwünschte Nebenwirkung muss dem Arzt bzw. der Ärztin, der bzw. die die Impfung durchgeführt hat, mitgeteilt werden. Dieser bzw. diese meldet sie der zuständigen lokalen Behörde (gesetzliche Meldepflicht), die wiederum diese Nebenwirkung der Datenbank der italienischen Arzneimittel-Agentur (AIFA) übermittelt. Letztere verwaltet auf diese Weise alle aufgetretenen, unerwünschten Nebenwirkungen auf jegliches Arzneimittel. Alle Meldungen werden weiters in einem europäischen Netzwerk gesammelt, wodurch die Überwachung der unerwünschten Nebenwirkungen auf internationaler Ebene gewährleistet wird.