In eigener Sache
Neuerungen im Bereich der Spendenabsetzbarkeit

Steuerabzüge steigen von 19% auf 24%

Ab dem Jahr 2013 steigt der von der Steuer absetzbare Betrag von Spenden von derzeit 19% auf 24%.
Im Jahr 2014 können 26% in Abzug gebracht werden. (Gesetz, Nr. 96 vom 6. Juli 2012).
Unverändert bleibt für die Vereine und gemeinnützigen Organisationen die jährliche Obergrenze von Euro 2.065,00 auf welche der Steuerabzug getätigt werden kann.
Beispiel
Jahr 2012: freiwillige Spende in Höhe von € 400,00 entspricht einem Steuerabzug von € 76,00
Jahr 2013: freiwillige Spende in Höhe von € 400,00 entspricht einem Steuerabzug von € 96,00
Jahr 2014: freiwillige Spende in Höhe von € 400,00 entspricht einem Steuerabzug von € 104,00
Als Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Spende gilt weiterhin, dass die Einzahlung mittels Bank- oder Postüberweisung erfolgt.

Leserbriefe

Liebe Leserinnen und Leser…

In der letzten Ausgabe habe ich mich wohl zu früh gefreut. Ganze sechs Leserbriefe hatten wir da. Ehrlich gesagt war ich der Meinung, dass zum Thema Hospiz und Palliativ-Care noch mehr Reaktionen kommen. Aber es ist ja nicht immer Weihnachten. Jedenfalls haben wir dieses Mal einen Brief, über den ich mich sehr gefreut habe. nd
Bozen, im Januar 2013

Nur wenige Zeilen, um Ihnen zu danken, dass Sie das unbequeme Thema des Lebensendes mit so viel Takt und Offenheit angepackt haben.
Es ist doch beruhigend, zu wissen, dass auch wenn die letzte Hoffnung geht, noch jemand da ist, der den direkt Betroffenen und ihren Angehörigen beistehen kann.
Maria Grazia Santuliana
Bezirk Bozen