In eigener Sache

Landesmitgliederausflug

nach Laas im Vinschgau am 7. September 2013.
Anmeldungen und Informationen in den einzelnen Sektions- und Bezirksbüros.

In eigener Sache
Neuerungen im Bereich der Spendenabsetzbarkeit

Steuerabzüge steigen von 19% auf 24%

Ab dem Jahr 2013 steigt der von der Steuer absetzbare Betrag von Spenden von derzeit 19% auf 24%.
Im Jahr 2014 können 26% in Abzug gebracht werden. (Gesetz, Nr. 96 vom 6. Juli 2012).
Unverändert bleibt für die Vereine und gemeinnützigen Organisationen die jährliche Obergrenze von Euro 2.065,00 auf welche der Steuerabzug getätigt werden kann.
Beispiel
Jahr 2012: freiwillige Spende in Höhe von € 400,00 entspricht einem Steuerabzug von € 76,00
Jahr 2013: freiwillige Spende in Höhe von € 400,00 entspricht einem Steuerabzug von € 96,00
Jahr 2014: freiwillige Spende in Höhe von € 400,00 entspricht einem Steuerabzug von € 104,00
Als Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Spende gilt weiterhin, dass die Einzahlung mittels Bank- oder Postüberweisung erfolgt.