Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Beisspiel Mutterschaft, Elternzeiten und Termine für Anträge


Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Für Erwerbstätige: Mutterschaft und Elternzeit

Mutterschaft
Die Mutterschaft (verpflichtende Arbeitsenthaltung) beträgt zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und drei Monate nach dem effektiven Geburtstermin.
Sofern ein mit der Sanitätseinheit konventionierter Frauenarzt und Arbeitsmediziner mit ärztlichem Zeugnis bestätigen, dass für Mutter und Kind keine Gefahr besteht, kann bis zur Geburt gearbeitet werden. Die Mutterschaft dauert dann fünf Monate nach dem Geburtstermin.
Spätestens zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Antrag um Mutterschaft telematisch an die Versicherungsanstalt sowie an den Arbeitgeber übermittelt werden. Der Antrag kann über das Patronat KVW-ACLI eingereicht werden.
Elternzeit
Für jedes Kind unter zwölf Jahren stehen den lohnabhängigen Eltern folgende Elternzeiten im Höchstausmaß von elf Monaten zu:
Mutter: nach Beanspruchung der Mutterschaft: maximal sechs Monate
Vater: ab Geburt des Kindes für maximal sechs Monate
Mutter oder Vater nach deren Ermessen für maximal weitere fünf Monate
maximal elf Monate, wenn es nur einen Elternteil gibt.
Der Antrag muss spätestens fünf Tage vor Inanspruchnahme mittels telematischen Antrags an die Versicherungsanstalt sowie an den Arbeitgeber übermittelt werden. Der Antrag kann mit Hilfe des Patronats KVW-ACLI eingereicht werden.
Auch selbständige Mütter haben innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes Anrecht auf Elternzeit für die Dauer von maximal drei Monaten.
Weitere Bestimmungen regeln:
die täglichen Ruhepausen, die sogenannten Stillstunden
den Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes
den Kündigungsschutz
die obligatorischen Vaterschaftstage und die fakultative Vaterschaft
die Elternzeit und den Wartestand, Freistellungen für Angestellte im öffentlichen Dienst.