BAU
Bauarbeiterkasse: Ansuchen um Studienbeihilfen Oberschule und Universität
Kinder von Bauarbeitern können zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2024 bei der Bauarbeiterkasse um die Studienbeihilfen für 2023/204 ansuchen.
Studienbeihilfen werden sowohl für Oberschüler/innen (ab der 2.Klasse - 332 Euro) als auch für Universitätsstudenten/innen (774 Euro) ausbezahlt. Die entsprechenden Ansuchen sind auf der Internetseite der Bauarbeiterkasse abrufbar, wo es auch nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen gibt.
Auch die Büros des ASGB sind bei den Ansuchen behilflich.
Studienbeihilfen werden sowohl für Oberschüler/innen (ab der 2.Klasse - 332 Euro) als auch für Universitätsstudenten/innen (774 Euro) ausbezahlt. Die entsprechenden Ansuchen sind auf der Internetseite der Bauarbeiterkasse abrufbar, wo es auch nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen gibt.
Auch die Büros des ASGB sind bei den Ansuchen behilflich.