Lebensmittelindustrie
Vereinbarung über die Erneuerung des Kollektivvertrages unterzeichnet
Am 1. März 2024 wurde die Vereinbarung über die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages in der Lebensmittelindustrie unterzeichnet. Diese Vereinbarung legt die Grundlage für die Arbeitsbedingungen und Vergütungen in diesem Sektor für die kommenden Jahre. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Detail:
Obwohl die Gewerkschaften Maßnahmen zur Regulierung von saisonaler Arbeitskräfteüberlassung und Werkverträgen forderten, wurde eine Flexibilitätsquote eingeführt. Diese Regelung gibt den Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer fest angestellten Belegschaft, bis zu 25 Prozent der Stellen mit befristeten Verträgen zu besetzen.
Lohnerhöhungen im Detail
Trattamento Economico Minimo (TEM): Dies bezeichnet die Mindestlohnerhöhung, die basierend auf den IPCA-Inflationsprognosen festgelegt wird. Über vier Jahre verteilt, beträgt die gesamte TEM-Erhöhung 214 Euro.
Incremento Aggiuntivo della Retribuzione (IAR): Neben der TEM-Erhöhung erhalten die Mitarbeiter eine zusätzliche Lohnerhöhung von 55 Euro, mit einer weiteren Anhebung um 11 Euro ab September 2027.
Die Zahlungen erfolgen in folgenden Tranchen:20,00 Euro TEM und 55 Euro IAR ab November 2023
35,00 Euro TEM ab September 2024
60,00 Euro TEM jeweils ab Januar 2025 und Januar 2026
39,00 Euro TEM ab Januar 2027
11,00 Euro IAR ab September 2027
Flexibilität in der BeschäftigungObwohl die Gewerkschaften Maßnahmen zur Regulierung von saisonaler Arbeitskräfteüberlassung und Werkverträgen forderten, wurde eine Flexibilitätsquote eingeführt. Diese Regelung gibt den Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer fest angestellten Belegschaft, bis zu 25 Prozent der Stellen mit befristeten Verträgen zu besetzen.
Betriebliche Sozialleistungen
Die Vereinbarung sieht auch Verbesserungen bei den betrieblichen Sozialleistungen vor:Erhöhung des Beitrags zum Gesundheitsfonds (FASA) um vier Euro ab 1. Januar 2025
Erhöhung des Beitrags für Mutterschaft und Vaterschaft um einen Euro ab 1. Januar 2025
Erhöhung des Beitrags zur bilateralen Körperschaft EBS um 0,5 Euro ab 1. Januar 2025
Erhöhung des Beitrags zum Zusatzrentenfonds Alifonds um 0,3 Prozent ab 1. Januar 2025