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Lohnfortzahlung bei ehrenamtlichem und freiwilligem Einsatz im Bereich Feuerwehr- und Zivilschutzdienst

In Südtirol nehmen Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit traditionsgemäß einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft ein. Freiwillige Feuerwehrleute oder ehrenamtlich Tätige anderer Zivilschutzorganisationen sind rund um die Uhr und jeden Tag im Jahr bereit, für die Bevölkerung einen wertvollen Dienst zu leisten.
Dabei stellt sich die Frage, ob und wie die während der Arbeitszeit geleisteten freiwilligen Einsätze lohnrechtlich ersetzt werden.
Das Gesetz sieht dafür keine einheitliche Regelung vor. Deshalb ist es wichtig, hier einmal die wichtigsten Bestimmungen zu nennen, die für bestimmte Zivilschutzorganisationen zutreffend sind.
Freiwillige Feuerwehren
Für die freiwilligen Feuerwehren Südtirols gilt das Landesgesetz Nr. 15 vom 18.12.2002 („Einheitstext über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste"). Darin sieht Art. 49, Abs. 6, folgende Vergütung für Arbeitnehmer/innen vor:
„Beträchtliche Verdienst- oder Lohnausfälle, die auf einen Einsatz zurückzuführen sind, werden auf Antrag des Betroffenen an freiwillige Feuerwehrleute von der Gemeinde und an Funktionäre der Verbände (…) vom Sonderbetrieb [für die Feuerwehr- und Zivilschutzdienste] entgolten." Schulungen und Übungen während der Arbeitszeit werden demnach nicht vergütet.
Bergrettungsdienst (BRD)
Die Vergütung für den Einsatz der freiwilligen Kräfte des BRD ist mit Ministerialdekret (D.M. Nr. 379 vom 24.3.1994) geregelt. Es sieht vor, dass den betroffenen Arbeitnehmer/innen der normale Lohn ausbezahlt wird. Der Arbeitgeber bekommt mittels Ansuchen diese Entlohnung vom zuständigen Fürsorgeinstitut (NISF/INPS) rückerstattet.
Andere freiwillige Organisationen
Für alle anderen freiwilligen Organisationen des Zivilschutzes, welche in das entsprechende nationale Register eingetragen sind, kommt das Dekret des Staatspräsidenten (D.P.R. Nr. 194/2001) zur Anwendung.
Dieses sieht in Art. 9 bei Einsätzen während der Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen das Recht auf Lohnfortzahlung und Sozialversicherung sowie das Recht auf Arbeitsplatzerhaltung vor und gilt sowohl für öffentlich Bedienstete als auch für Beschäftigte der Privatwirtschaft. Je nach Art des Einsatzes sieht die genannte Verordnung eine bestimmte Anzahl von Freistellungen pro Jahr vor. Der Arbeitgeber kann um die Rückerstattung der entsprechenden Entlohnung ansuchen.
Für freiwillige Feuerwehrleute findet diese Verordnung keine Anwendung, da die freiwilligen Feuerwehren Südtirols nicht im nationalen Zivilschutzregister eingetragen sind.
Kollektivvertragliche Regelung
Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Bediensteten der Landesverwaltung, der Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften, des Gesundheitswesens, des Wohnbauinstitutes sowie des Verkehrsamtes Bozen und der Kurverwaltung Meran sieht unter Art. 19, Buchstabe h, für bezahlte Sonderurlaube folgende Regelung vor:
„Das Personal hat in folgenden Fällen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wobei der jeweilige Grund zu belegen ist: (…) h) bei Rettungseinsätzen der freiwilligen Feuerwehren und der Mitglieder von Hilfsorganisationen im Falle von Bränden, schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Bergrettung, und zwar beschränkt auf die für den Einsatz selbst erforderliche Zeit. Außerdem bis zu zwei Tage im Jahr für die entsprechende Ausbildungstätigkeit, die vom Verantwortlichen der jeweiligen Organisation, bei der das Personal eingesetzt ist, zu bestätigen ist. Bei Einsätzen während der Nachtstunden ist eine angemessene Ruhepause von höchstens acht Stunden ab Ende des Einsatzes zu gewähren".

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ABENTEUER SPRACHE - MUNDOLENGUA

Ein erfolgreiches Projekt mit noch mehr Vorteilen für ASGB-Mitglieder und ihre Familien im Jahr 2005
Mit dem Hut in der Hand kommt man durchs ganze Land...dieses Motto möchten wir leicht abwandeln: Mit dem ASGB kommt man günstiger in die ganze Welt...
Nehmt uns beim Wort: Seit der Präsentation unseres Projektes Mundolengua-Abenteuer Sprache bei der heurigen 1. Mai Feier lebten unsere Mitglieder die Weltsprache Englisch zwischen Cairns am weltgrößten Korallenriff in Australien und Fort Lauderdale in Florida, Spanisch zwischen Sevilla, Malaga, Granada und Playa del Carmen an der mexikanischen Karibikküste. Näher, aber nicht weniger begeistert verbrachten unsere Teilnehmer an den Vorbereitungskursen auf die Zweisprachigkeitsprüfung ihren zwei oder dreiwöchigen Sprachaufenthalt in Bagno di Romagna, Ravenna, Florenz und Siena. In den meisten Fällen durften wir aufgeschlossene Gastfamilien vermitteln, manchmal entstanden Freundschaften fürs Leben. Lassen wir aber eine Teilnehmerin selber berichten:
Kathrin Allgäuer, Oberschülerin aus Bruneck schrieb uns: „Die Sprachreise nach Nizza war super, die Schule sowieso, sowohl der Abholdienst als auch meine Gastfamilie, mit der ich weiterhin in nettem Kontakt bleibe, alles war perfekt. Das Wetter war angenehm warm, das Wasser hellblau und die Menschen um mich herum alle sehr sympathisch. Diese Sprachreise war eine Erfahrung fürs Leben, ich habe sehr viel Neues kennen gelernt, vor allem eine fremde Kultur, ihr Land und ihre Leute. Die Ausflüge waren wunderbar, sehr lustig und lehrreich! So bedanke ich mich bei Euch allen vom ASGB und beim Mundolengua-Team für meine drei wunderschönen und unvergesslichen Wochen an der Côte d'Azur."
Bei ihrer Bescheidenheit erwähnte Kathrin gar nicht, dass ihre Französischlehrerin über ihre großen sprachlichen Fortschritte staunte!
Sprachkenntnisse nehmen auf einem in Bewegung geratenen Arbeitsmarkt einen immer höheren Stellenwert ein, sind aber gleichzeitig auch persönlichkeitsbildend und einer der wichtigsten Faktoren für die europäische Integration. Gründe genug, dass sich der ASGB engagiert und euch in Zusammenarbeit mit einem Team von Fachleuten der Genossenschaft Mundolengua beratend zur Seite steht. Persönliche Beratung gibt es an jedem Freitag Nachmittag beim ASGB Sitz in Bozen, Bindergasse 30, tel. 0471 308200, Infos auch unter www.abenteuer-sprache.com, info@mundolengua.com
Ob ihr euch nun für ITALIENISCH in Florenz, Rom, Siena, Ravenna, Poggibonsi, Elba, Viareggio, für ENGLISCH in London, Broadstairs, Dublin, Galway, Malta, Australien, Kanada, Südafrika oder Neuseeland oder SPANISCH in Sevilla, Mexiko oder Kuba interessiert, ein erfahrenes Expertenteam steht euch gerne zur Seite. Lasst euch auf das Abenteuer Sprache ein, lebt die Sprache dort, wo sie gesprochen wird, wohnt in einer ausgewählten Gastfamilie, taucht ein in eine fremde Kultur- und Sprachwelt!